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Visa für Aufenthalte bis 90 Tage - Schengenvisa
Die Einreisebeschränkungen in die Staaten der Europäischen Union und den assoziierten Staaten gelten weiterhin fort. Einreisen aus Drittstaaten sind weiterhin grundsätzlich nur bei Vorliegen von triftigen Gründen möglich.
Einreisen für vollständig geimpfte Personen nach Deutschland sind auch zu Besuchs- und touristischen Zwecken wieder möglich. Erforderliche Visa können beim Generalkonsulat Erbil wieder beantragt werden.
Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur für vollständig geimpfte Personen zu jedem Zweck (auch Besuchsreisen oder Tourismus) möglich. Die Impfung muss mit einem oder verschiedenen von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen mit mindestens zwei Dosen erfolgt sein. In Drittstaaten kann die Impfung auch mit äquivalenten Impfstoffen erfolgt sein. Eine Liste dieser Impfstoffe finden Sie hier.
Für die Einreise ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein vergleichbarer Impfnachweis in digitaler oder verkörperter Form (Papierform) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Daraus müssen stets hervorgehen:
1. die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
2. Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
3. Bezeichnung des Impfstoffes,
4. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
5. Merkmale, die auf die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiel ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers.
Bei einer genesenen Person kann die Impfung aus nur einer verabreichten Impfstoffdosis bestehen. Zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus von Genesenen muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass vor der Impfung eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlag. Als Nachweis dieser Erkrankung muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden. Der Genesenennachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache digital oder in verkörperter Form (Papierform) vorliegen.
Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht geimpft sind, können mit einem Testnachweis (PCR- oder Antigentest) in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen.
Alle anderen Reisenden müssen triftige Gründe für ihre Reise nachweisen.
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Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
Weitere Informationen
Das Generalkonsulat Erbil arbeitet mit dem externen Dienstleister VFS.Global für die Terminvergabe im Visumbereich zusammen. Bitte erkundigen Sie sich zunächst, welches Visum Sie beantragen…