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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

29.08.2021 - Artikel

Informationen zum Verfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt die Dauer des Anerkennungs- und Visumsverfahrens erheblich und kann genutzt werden für:

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung (§§ 16d und 18a AufenthG)
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (18b AufenthG)
  • Hochqualifizierte
  • Forscher/Wissenschaftler
  • Führungskräfte
  • Berufsausbildung und innerbetriebliche Weiterbildung (§16a AufenthG)
  • IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss

Folgende Informationen bzw. Schritte sind dabei wichtig:

  1. Sie bevollmächtigen Ihren künftigen Arbeitgeber/Ausbildungseinrichtung, das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einzuleiten.
  2. Die Ausländerbehörde berät Ihren Arbeitgeber/ Ihre Ausbildungseinrichtung, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zusendet. In der Vorabzustimmung ist angekreuzt, welche Unterlagen in Kopie geprüft wurden und von Ihnen bei Antragstellung im Original in der Botschaft vorgelegt werden müssen.
  4. Sobald Sie die Vorabzustimmung erhalten haben, senden Sie diese sowie eine Terminanfrage an visa@erbi.diplo.de. Nach entsprechender Prüfung wird Ihnen ein Termin zugewiesen.
    In die Betreffzeile tragen Sie bitte folgenden Betreff ein: „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren sowie Vorabzustimmung“.
  5. Wir entscheiden über Ihren vollständig gestellten Visumsantrag in der Regel innerhalb von drei Wochen.
  6. Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro.

Informationen über vorzulegende Unterlagen
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Die Visumgebühren betragen 75 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen! Euro und Irakische Dinar können weder angenommen, noch getauscht werden.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen/nachzuweisen:

  • 2 Antragsformulare, vollständig, leserlich auf Deutsch ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben (in lateinischen Buchstaben)
  • 3 identische biometrische Lichtbilder, nicht älter als 6 Monate
  • Zwei (2) einfache Kopien Ihres gültigen Reisepasses. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten
  • Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gem. §81a AufenthG , im Original und 2-facher Kopie
  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung (Diplom und Notenübersicht), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 2-fache Kopien
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache. Soweit im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ein Sprachzertifikat eingereicht wurde, muss dieses bei Antragstellung vorgelegt werden, im Original und 2-facher Kopie.

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden.

Weitere Informationen

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