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Informationen zu irregulärer Migration

Aufsteller mit Silhouetten von Migranten stehen auf dem Gelände der UN-Konferenz zum Migrationspakt

Aufsteller mit Silhouetten von Migranten stehen auf dem Gelände der UN-Konferenz zum Migrationspakt, © dpa

30.01.2022 - Artikel

Die deutschen Vertretungen im Irak warnen eindringlich vor den Gefahren irregulärer Migration. Besonders im Internet und in den sozialen Medien kursieren Gerüchte, Falschinformationen und Lockangebote von Menschenhändlern und Schleusern. Diese Angebote von angeblich alternativen Wegen nach Deutschland sind gefährlich, weil man in der Hand der Schlepper erheblichen Risiken für die eigene Gesundheit und die persönliche Freiheit ausgesetzt sein kann. Es handelt sich dabei um kriminelle Geschäftsmodelle, mit denen Schleuserbanden Geld verdienen. Weitere Informationen finden sich auf dem Portal Rumours-about-Germany.

Visumpflicht für die Einreise

Für die Einreise nach Deutschland benötigen irakische Staatsangehörige ein Visum, welches sie je nach Wohnsitz bei der deutschen Botschaft in Bagdad oder beim deutschen Generalkonsulat in Erbil beantragen können. Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind grundsätzlich strafbar (§ 95 ff. des Aufenthaltsgesetzes).

Anerkennung als Flüchtling und subsidiärer Schutz

Bei einem Asylantrag in Deutschland wird individuell geprüft, ob zum Schutz vor Verfolgung ein nationaler oder internationaler Schutzanspruch besteht. Sind die Voraussetzungen gegeben, erhält man einen Aufenthaltstitel. Reist man dann aber in den Irak zurück, kann dieser Status wieder aberkannt werden. Dieser Weg ist also nur eine Einbahnstraße.

Ausreisepflicht und Visasperre

Sollten die Voraussetzungen für einen nationalen oder internationalen Schutzanspruch hingegen nicht vorliegen, ist man zur Ausreise verpflichtet. Aktuell werden die meisten Asylanträge, die von Irakern gestellt werden, abgelehnt, weil sich die Lage in Irak seit dem Sieg über Da’esh/IS wieder weitgehend stabilisiert hat. Im Ergebnis sind viele Antragsteller nach Abschluss des Verfahrens daher ausreisepflichtig. Kommt eine Person dieser Pflicht nicht nach und reist zu spät aus Deutschland aus, kann sie mit einer Einreisesperre belegt werden, die für den gesamten Schengen-Raum, also neben Deutschland auch viele Länder in Europa. gilt.

Visa für Studium und Arbeit

Wenn es Ihnen darum geht, zum Studieren oder Arbeiten nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie ein Visum von der Deutschen Botschaft in Bagdad oder vom Deutschen Generalkonsulat in Erbil. Deutschland bietet viele Möglichkeiten. Ausführliche Informationen finden Sie hier www.make-it-in-Germany.de oder www.study-in-germany.de.

Kosten

Abschließend noch eine wichtige Information zu den Kosten: Die Gebühr für ein Visum, auch für ein Arbeitsvisum, beträgt weniger als 100 Euro. Bei teuren Angeboten von Dritten handelt es sich daher in aller Regel um Betrug und illegale Machenschaften. Fallen Sie darauf nicht herein. Seien Sie klug und informieren Sie sich auf unserer Homepage oder sprechen Sie uns an.

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