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Können syrische Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak haben und auch keine Aufenthaltserlaubnis für die Region Kurdistan-Irak besitzen, einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums beim Generalkonsulat in Erbil stellen?
Ja, syrische Staatsangehörige können auch ohne Wohnsitz in bzw. Aufenthaltserlaubnis für die Region Kurdistan-Irak einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums beim Generalkonsulat in Erbil stellen.