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Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
Als Nachweis muss ein Sprachprüfungszertifikat vorgelegt werden, das aufgrund einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe (ALTE)“ ausgestellt wurde.
Im Visumverfahren am Generalkonsulat in Erbil sind zurzeit die Sprachprüfungszertifikate folgender Anbieter anerkennungsfähig:
- Goethe-Institut e.V. (GI),
- Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD),
- TestDaF-Institut (TestDaF),
- telc gGmbH (TELC)
- European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (ECL)
Alle anderen Zertifikate sowie Bescheinigungen von Sprachschulen, die lediglich die Teilnahme an einem Deutschkurs bestätigen, können im Visumverfahren keine Anerkennung finden.
Aufgrund immer wieder auftretender Fälschungen behält sich das Generalkonsulat vor, die Plausibilität durch erneute Vorsprache zu überprüfen.
Es werden nur Sprachzertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.