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Merkblatt Visum Erwerbstätigkeit

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:


  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare (D-Visum) https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visierung nicht möglich!
  • Identitätskarte
  • Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
  • Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten für die ersten drei Monate des Aufenthalts
  • Nachweis Ihrer Unterkunft in Deutschland (z. B. Mietvertrag, Studentenwohnheim, keine Booking.com oder Airbnb Reservierung!)
  • Visagebühr (75 €zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente vorzulegen

(Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung)

  • Nachweis über die berufliche Qualifizierung: (Schul-/Universitäts-) Abschlusszeugnisse / Arbeitszeugnisse mit vereidigter deutscher Übersetzung. Bei ausländischen Abschlusszeugnissen: Nachweis über die Anerkennung in Deutschland (siehe hierzu www.recognition-in-germany.de). Im Falle einer ausländischen Berufsqualifizierung: Äquivalenzzertifikat (siehe hierzu www.bq-portal.de medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation.
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot (Arbeitsvertrag oder Brief des zukünftigen Arbeitsgebers, in welchem die Anstellung bestätigt wird und welcher eine möglichst genaue Beschreibung der zukünftigen Tätigkeit unter Angabe des zukünftigen monatlichen Einkommens enthält)
  • tabellarischer Lebenslauf insbesondere mit Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und Wendegang
  • falls vorhanden: Bescheinigung des jetzigen Arbeitgebers
  • falls vorhanden: Nachweis über den bisherigen Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter Vordruck „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ Internet-Link (unter „Downloads“): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/informationen-arbeitsmarktzulassung
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit eine Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.

Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.

  • Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos.
  • Die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig.
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