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Bekanntmachung zur Bundestagswahl für im Irak lebende Deutsche

13.01.2025 - Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Interessenten wird empfohlen, diesen Antrag möglichst rasch zu stellen.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar:

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen finden sich auf der folgenden Internetseite: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html

Nutzung des amtlichen Kurierwegs

Für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und für Wahlbriefe kann ausnahmsweise der Kurierweg über das Auswärtige Amt mitbenutzt werden. Bitte beachten Sie, dass der amtliche Kurierweg oftmals nicht schneller ist als die Nutzung eines internationalen Versanddienstleisters.

Wenn Sie sich entscheiden, den amtlichen Kurierweg zu nutzen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Kreuzen Sie im Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis unter Nr. 11 das zweite Kästchen an und geben Sie die folgende Adresse an:

Auswärtiges Amt Botschaft Bagdad / Generalkonsulat Erbil (je nachdem, wo Sie wohnhaft sind)

Kurstr. 36

10117 Berlin

Senden Sie Ihren an das zuständige Wahlamt in Deutschland gerichteten Brief (20 g, vorab mit 0,85 € frankiert, deutsche Briefmarke!) umgehend an die Botschaft Bagdad/ das Generalkonsulat Erbil bzw. geben Sie den Brief persönlich bei der Botschaft/ beim Generalkonsulat ab:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Mahala 609, Street 3

House Nr. 53

Baghdad-Hay Al-Mansour

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Kirkuk Road, Azadi, opp. Salahaddin University
Erbil

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis dem zuständigen Wahlamt in Deutschland rechtzeitig vor der Wahl vorliegen muss.

Sobald Ihre beantragten Wahlunterlagen bei der Botschaft/dem Generalkonsulat eingehen, werden Sie von der Botschaft/dem Generalkonsulat unterrichtet – geben Sie dafür bitte unbedingt Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Schreiben an die Botschaft/an das Generalkonsulat an. Sie können die Wahlunterlagen ausschließlich persönlich abholen; ein Versand ist nicht möglich.

Zur Rückübersendung der Wahlunterlagen gelten dieselben Adressen wie oben angeführt. Der Wahlbrief selbst muss nicht frankiert werden. Die Wahlbriefe müssen nach Erhalt so schnell wie möglich wieder bei der Botschaft/dem Generalkonsulat eingehen, um eine Übersendung nach Berlin rechtzeitig vor dem 23. Februar 2025 zu ermöglichen. Angesichts der für diese Wahl sehr knappen gesetzlichen Fristen kann weder eine rechtzeitige Übersendung der Wahlunterlagen durch die Wahlämter an die Wahlberechtigten im Ausland, noch der rechtzeitige Eingang der Wahlbriefe bei den Wahlämtern auf dem Kurierweg garantiert werden. Die Botschaft und das Generalkonsulat sind bemüht, einen rechtzeitigen Versand der Wahlbriefe nach Deutschland zu ermöglichen. Für das Generalkonsulat Erbil gilt: Alle Wahlunterlagen, die bis zum 13. Februar 2025 in der Kurierstelle mit der korrekten Adressierung eingehen, werden mit einem persönlichen Kurier nach Erbil transportiert. Sie müssen bis spätestens 17. Februar 2025 um 14 Uhr die Wahlunterlagen im Generalkonsulat abgeholt und wieder abgegeben haben, damit ein weiterer persönlicher Kurier diese rechtzeitig nach Deutschland transportieren kann.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten. Es steht Wahlberechtigten frei, sich für die Korrespondenz mit Wahlämtern selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste, die ggfs. einen schnelleren Expressversand anbieten können, zu bedienen.

Bagdad/Erbil, 13. Januar 2025

Botschaft Bagdad

Generalkonsulat Erbil

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