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Bekanntmachung zur Bundestagswahl für im Irak lebende Deutsche

13.01.2025 - Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Interessenten wird empfohlen, diesen Antrag möglichst rasch zu stellen.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar:

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen finden sich auf der folgenden Internetseite: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html

Was bedeutet Kuriermitbenutzung?

Da die Bundestagswahl vorgezogen ist, ist der Briefwahlzeitraum verkürzt. Das Zeitfenster ist zudem besonders knapp für Auslandsdeutsche. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Sie durch die Option der Kuriermitbenutzung und den Einsatz von Sonderkurieren so gut wie möglich zu unterstützen! Wir bieten Ihnen an, den diplomatischen Kurier des Auswärtigen Amtes für den Versand von Wahlunterlagen (s. unten) mitzubenutzen, sofern Sie zu der Einschätzung gelangen, dass damit Ihre Wahlunterlagen mglw. sicherer bzw. zeitgerechter aus Deutschland in Kurdistan eintreffen bzw. umgekehrt.

Das Auswärtige Amt übernimmt dabei den Versand zwischen der Kurierstelle in Berlin und dem Konsulat in Erbil bzw. umgekehrt. Der Versand von Wahlunterlagen zwischen Wahlämtern und der Kurierstelle in Berlin und umgekehrt erfolgt durch die Deutsche Post. Beim Konsulat eingegangene Unterlagen müssen Sie beim Konsulat abholen. Eine Nutzung des diplomatischen Kuriers ist für die Wahlteilnahme keinesfalls zwingend. Es wird weiterhin empfohlen, auch alle privaten Möglichkeiten der Mitnahme von Wahlunterlagen zu prüfen!

Kann ich meinen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis über den Kurier des Konsulats versenden?

Zunächst: Falls Sie sich noch nicht bei Ihrem Wahlamt ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen raten wir Ihnen, dies umgehend zu tun! Prüfen Sie anhand der Informationen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin welchen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis Sie stellen müssen.

  • Handelt es sich um einen Antrag nach Anlage 2) zur BWahlO, können Sie diesen i.d.R. elektronisch/per Email an Ihr Wahlamt schicken. Informieren Sie sich bei Ihrem Wahlamt über die Bedingungen.
  • Müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2a) zur BWahlO stellen, können Sie diesen über unseren Kurier übermitteln.

Kann ich meine Briefwahlunterlagen (inkl. Stimmzettel) über das Auswärtige Amt in Berlin an das Konsulat schicken lassen?

Ja. Sie können sich Ihre Briefwahlunterlagen per Post direkt an Ihre Adresse in Kurdistan schicken lassen oder aber über die Kurierstelle im Auswärtigen Amt an das Generalkonsulat:

Generalkonsulat Erbil
Kurstr. 36
10117 Berlin

Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Bitte registrieren Sie sich individuell beim Generalkonsulat Erbil. Schicken Sie eine E-Mail an rk@erbi.diplo.de unter Mitteilung Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Telefonnummer in Kurdistan und Ihrer Emailadresse. Bitte fügen Sie einen Scan Ihres deutschen Reisepasses oder Personalausweises bei. Sofern Sie Ihre Wahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen wollen geben Sie bitte zudem deren Name, Geburtsdatum, Pass- bzw. Ausweisnummer an (s. auch unter 4.). Wenn Sie sich nicht registrieren können wir Sie nicht über den Eingang der Wahlunterlagen informieren und Sie müssen ggf. mehrmals bei der Botschaft in Zamalek nachfragen, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind.
  • Geben Sie bei Eintragung ins Wählerverzeichnis gegenüber Ihrem Wahlamt folgende Versandadresse für die Wahlunterlagen an: Auswärtiges Amt, für Generalkonsulat Erbil, Kurstraße 36, 10117 Berlin.
  • Sie müssen Ihr Wahlamt auf Folgendes hinweisen: Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten und nach Mglk. dessen Geburtsdatum enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit der zuvor genannten Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert.

Was muss ich tun, um meine Wahlunterlagen vom Konsulat zu erhalten?

Für das Generalkonsulat Erbil gilt: Alle Wahlunterlagen, die bis zum 13. Februar 2025 in der Kurierstelle mit der korrekten Adressierung eingehen, werden mit einem persönlichen Kurier nach Erbil transportiert.

Sobald Ihre Wahlunterlagen bei uns eingegangen sind erhalten Sie eine Benachrichtigung per Email, falls Sie sich registriert haben (s. Frage 3). Rufen Sie Ihre Emails daher unbedingt regelmäßig, mehrmals täglich ab! Sie können jederzeit auch persönlich beim Konsulat nachfragen, ob Ihre Unterlagen eingegangen sind. Sie müssen Ihre Wahlunterlagen grds. persönlich beim Konsulat am Schalter unter Vorlage Ihres Reisepasses oder Personalausweises innerhalb der Öffnungszeiten abholen.

Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Diese muss eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des deutschen Reisepasses des Empfängers der Unterlagen sowie den eigenen Reisepass mit sich führen. In der Vollmacht müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Passnummer sowohl des Empfängers der Briefwahlunterlagen als auch der bevollmächtigten Person enthalten sein.

Wann werden die Wahlunterlagen beim Konsulat zur Abholung bereitliegen?

Dies hängt maßgeblich davon ab, wann die Wahlämter Ihre Wahlunterlagen an die Kurierstelle in Berlin verschicken und welche Postlaufzeiten tatsächlich im Inland gelten. Alle Wahlunterlagen, die bis zum 13. Februar 2025 in der Kurierstelle mit der korrekten Adressierung eingehen, werden mit einem persönlichen Kurier nach Erbil transportiert. Für zu spät durch die Wahlämter versendete Unterlagen besteht dann leider keine Möglichkeit mehr, rechtzeitig nach Erbil zu kommen. Sie sollten am 15.01.2025 über das Eintreffen der Unterlagen unterrichtet werden, sofern Sie sich entspr. registriert haben.

Kann ich meine ausgefüllten Wahlunterlagen inkl. Stimmzettel auch über den Kurier des Konsulats nach Deutschland schicken lassen?

Ja. Bereiten Sie Ihre Unterlagen so vor, als würden Sie sie in Deutschland in den Briefkasten einwerfen, d.h. verschließen Sie den Umschlag sorgfältig, prüfen Sie die Richtigkeit der Zieladresse Ihres Wahlamtes und ob eine ausreichende Frankierung für den innerdeutschen Versand vorliegt. Geben Sie Ihre Unterlagen dann so früh wie möglich an der Pforte des Konsulats bis spätestens 17. Februar 2025 um 14 Uhr ab.

Die Abgabe ausgefüllter Briefwahlunterlagen ist ausschließlich durch die Wahlberechtigten selbst möglich, da eine Haftungsausschluss-Erklärung unterschrieben werden muss. Die Mitbenutzung der Versende-Möglichkeit durch das Konsulat ist ihre private Entscheidung, Sie können das Konsulat oder einzelne Beschäftigte nicht dafür haftbar machen.

Kann ich meine über den Kurier an das Konsulat versandten Wahlunterlagen abholen, ausfüllen und direkt wieder beim Konsulat zur Kurierrücksendung abgeben?

Ja! Denken Sie bitte unbedingt daran, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich ausfüllen müssen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich!

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass bei Mitbenutzung der Versende-Möglichkeit durch das Konsulat und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, Ihre Emailerreichbarkeit für die Mitteilung zum Bereitliegen von Wahlunterlagen bei der Botschaft sicherzustellen.

Erbil, 28. Januar 2025

Generalkonsulat Erbil

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