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Schließung der RK-Abteilung der Botschaft Bagdad und des Generalkonsulats Erbil
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Nahen Osten sind die Rechts- und Konsularabteilungen einschließlich Visa- und Passstelle der Botschaft Bagdad und des Generalkonsulats Erbil vorübergehend geschlossen.
Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, wann die Rechts- und Konsularabteilungen ihre Arbeit wieder aufnehmen und für den Besucherverkehr geöffnet werden können.
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Botschaft über den aktuellen Stand.
Passstelle und konsularische Bescheinigungen
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Derzeit kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.
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Deutsche Staatsangehörige, die in der aktuellen Situation Hilfe benötigen, können sich aber über das Bereitschaftsdiensttelefon (+964 781 4136943; derzeit nur über Whatsapp erreichbar) oder das Kontaktformular melden.
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Die Ausstellung von Pässen und andere konsularische Dienstleistungen wie z.B. Beurkundungen, Kopiebeglaubigungen, konsularische Bescheinigungen für Sperrkontoauflösungen u.ä. können derzeit leider nicht angeboten werden.
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Termine, die aufgrund der vorübergehenden Schließung der Rechts- und Konsularabteilung nicht wahrgenommen werden konnten bzw. von der Botschaft oder vom Generalkonsulat storniert wurden, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Rechts- und Konsularabteilung wird sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Lage es wieder zulässt.
Visastelle
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Die Visastelle kann die Bearbeitung laufender Visumsanträge nur eingeschränkt weiterführen. Die Möglichkeit der Vorprüfung der Unterlagen für freigeschaltete Kategorien über das Auslandsportal bleibt bestehen. Wir bitten Sie, in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Visastelle wird Sie proaktiv kontaktieren, sofern Rückfragen zu Ihrem Antrag bestehen.
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Termine, die aufgrund der vorübergehenden Schließung der Visastelle nicht wahrgenommen werden konnten bzw. von der Botschaft oder vom Generalkonsulat storniert wurden, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Visastelle wird sich hierzu mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Lage es wieder zulässt, und entsprechende Termine automatisch neu vergeben. Sie müssen sich nicht aktiv bei der Visastelle melden.
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Neuregistrierungen auf den Terminwartelisten der Botschaft und des Generalkonsulats sind weiterhin möglich. Bereits erfolgte Registrierungen bleiben erhalten, so dass bisherige Wartezeiten angerechnet werden.
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Für die Visumsantragstellung gelten weiterhin die folgenden Zuständigkeiten:
- Für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum Kurzzeitaufenthalt (Schengen-Visa) von irakischen Staatsangehörigen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Irak haben, sind weiterhin allein die Deutsche Botschaft Bagdad und das Deutsche Generalkonsulat Erbil zuständig. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich irakische Staatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz im Irak vorübergehend in Drittstaaten aufhalten. Bitte sehen Sie davon ab, andere deutsche Auslandsvertretungen in der Region zu kontaktieren. Dort kann keine Antragsbearbeitung erfolgen.
- Für die Bearbeitung von Visumsanträgen zum langfristigen Aufenthalt (nationale Visa) irakischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Irak sind grundsätzlich ebenfalls die Deutsche Botschaft Bagdad und das Generalkonsulat Erbil zuständig. Bitte sehen Sie davon ab, andere deutsche Auslandsvertretungen in der Region zu kontaktieren. Dort kann keine Antragsbearbeitung erfolgen.
- Irakerinnen und Iraker, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittland haben und ein Visum (Schengenvisum oder nationales Visum) zur Einreise nach Deutschland benötigen, können ihren Antrag weiterhin bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Aufenthaltsland stellen.
Antragstellung bei den externen Dienstleistern VFS oder IOM in Erbil
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Die Vergabe von neuen Antragsterminen wurde bis auf Weiteres gestoppt. Bereits vergebene Termine werden storniert und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
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Neue Termine können derzeit nicht vereinbart werden.
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Eine eigenständige Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich; VFS oder IOM werden sich zu gegebener Zeit telefonisch mit betroffenen Antragstellern in Verbindung setzen.
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Antragsteller, die ihren Reisepass über VFS oder IOM beim Generalkonsulat eingereicht haben, können ihn über den jeweiligen Dienstleister wieder zurückerhalten. Die Bearbeitung der jeweiligen Anträge wird auch ohne Reisepass fortgesetzt, sobald die Visastelle wieder ihre Tätigkeit aufnehmen konnte. Sobald die Reisepässe zur Visierung benötigt werden, wird sich das Generalkonsulat, VFS oder IOM erneut mit den Antragstellern in Verbindung setzen.
Bearbeitungszeiten
Aufgrund der aktuellen Lage ist in allen Bereichen mit erheblich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die zuständigen Stellen arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, alle Anliegen so zügig wie möglich zu bearbeiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die derzeitigen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihre Geduld und Kooperation.