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Informationen zu DNA-Abstammungsgutachten

09.06.2022 - Artikel

Es steht Ihnen frei, welches deutsches Institut Sie mit dem DNA-Gutachten beauftragen. Irakische Gutachten können wir leider nicht akzeptieren.

Eine Liste deutscher Institute, die einen Abstammungstest mittels Speichelprobe durchführen, kann über die Homepage des Bundesverbandes der Sachverständigen für Abstammungsgutachten e.V. (www.vaterschaftstest.de) oder der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (www.kfqa.de) abgerufen werden. Gute Erfahrungen wurden bislang gemacht mit dem Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln. Sie können der Uniklinik auch erlauben, das Original-Gutachten der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat Erbil zu übersenden.

Die Kosten für die DNA-Analyse sind von den Antragstellern zu tragen, der Untersuchungsauftrag ist von ihnen zu erteilen. Der Vertrag über die DNA-Analyse wird zwischen den Antragstellern und dem Labor geschlossen. Weder die Botschaft Bagdad noch das Generalkonsulat Erbil sind hieran beteiligt.

Procedere bei Zuständigkeit der Botschaft Bagdad:

Sobald der Untersuchungsauftrag erteilt und die Gebühr überwiesen ist (eventuelle Überweisungsgebühren der Banken sind bitte von Ihnen zu berücksichtigen), sollte das Probenmaterial seitens des Instituts an die Kurieradresse der Botschaft übersandt werden:

Auswärtiges Amt

AV - Bagdad

RK-Abteilung, Geschäftszeichen

Kurstraße 36

10117 Berlin

Sie können einen Termin bei der Botschaft zur DNA-Entnahme vereinbaren, sobald das Probenmaterial hier vorliegt.

Antragsteller müssen Folgendes zum Termin mitbringen:

  • Reisepässe von allen Familienmitgliedern und je eine (farbige) Kopie
  • je ein Passfoto pro Person (von Eltern und Kindern zwischen denen die Abstammung festgestellt werden soll)
  • Geld für Bezahlung des ärztlichen Honorars (45 US-$)
  • einen vorfrankierten Umschlag des Kurierdienstes DHL (nach erfolgter Portozahlung für die Sendung nach Deutschland) adressiert an das rechtsmedizinische Institut, dass die DNA-Analyse vornimmt.


Procedere bei Zuständigkeit des Generalkonsulats Erbil:

Die Speichelproben müssen in der Region Kurdistan/Irak vom Kooperationsarzt des deutschen Generalkonsulates entnommen werden, der Kooperationsarzt muss auch die Proben direkt an das betreffende Institut in Deutschland senden.

Dr. Mohammad Rahmann (Tel.: 0750 - 416 68 63, e-mail: drmrahmann@yahoo.com).

Bitte setzen Sie sich direkt mit Dr. Rahmann in Verbindung.

Das Generalkonsulat führt keine DNA-Abstriche durch; wir versenden auch keine Testkits von oder nach Deutschland.

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