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Ehe

Eheringe

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Wollen Sie in Deutschland oder im Irak heiraten, oder haben Sie vielleicht gerade geheiratet? Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in Deutschland

Deutsche Standesämter verlangen in der Regel für eine Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis vom ausländischen Ehepartner, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Staates, dem der ausländische Verlobte angehört.

Bei irakischen Behörden ist ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht bekannt. Anstelle dessen kann dem Standesamt in Deutschland ein aktueller Auszug aus dem irakischen Zivilregister (sog. „Auszug 57“ auf Arabisch und Englisch) oder ggf. aus dem Zivilregister der Region Kurdistan/Irak (auf Kurdisch und Englisch) zusammen mit der irakischen ID-Karte vorgelegt werden. Der Zivilregisterauszug muss vom irakischen Außenministerium oder bei in der Region Kurdistan/Irak ausgestellten Urkunden durch das Department of Foreign Affairs überbeglaubigt sein. Handelt es sich bei der ID-Karte um eine Karte alten Formats (grün und laminiert), ist zusätzlich noch ein Staatsangehörigkeitsnachweis samt Übersetzung vorzulegen.

Sofern sich die/der irakische Verlobte derzeit in Deutschland aufhält und nicht in den Irak reisen kann, beachten Sie bitte unsere Informationen zur Urkundenbeschaffung aus dem Irak.

Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung im Irak

Auch irakische Stellen verlangen für eine Eheschließung zwischen irakischen und deutschen Staatsangehörigen von dem deutschen Teil in der Regel einen Nachweis über dessen Familienstand. Als Familienstandsbescheinigung wird in der Regel die sogenannte erweiterte Meldebescheinigung akzeptiert. Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse und Ihrer Staatsangehörigkeit auch Ihren Familienstand. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der Sie in Deutschland gemeldet sind, alternativ beim Einwohnermeldeamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt auf, die Botschaft/das Generalkonsulat kann bei der Beschaffung der Bescheinigung nicht behilflich sein.

Eheschließung im Irak / Nachträgliche Ausstellung einer deutschen Eheurkunde

Wenn Sie im Irak heiraten wollen, kann nur die irakische Behörde und die religiöse Instanz, vor der die Ehe geschlossen werden soll, verbindliche Auskunft über vorzulegende Dokumente erteilen.

Eine im Irak geschlossene Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Ehepartner kann nachträglich in einem deutschen Eheregister bei dem jeweils zuständigen Standesamt beurkundet und eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden. Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Eintragung der Ehe. Ebenso gibt es keine Frist für die Registrierung.

Die Beurkundung der Ehe beim Standesamt ist gebührenpflichtig. Die Gebührensätze werden von den Standesämtern in Deutschland festgelegt, daher kann von der Botschaft keine verbindliche Auskunft zur Höhe der Gebühren beim jeweiligen Standesamt gegeben werden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Botschaft/dem Generalkonsulat auf, wenn Sie Informationen darüber erhalten möchten, wie Sie die Eheschließung im Irak nachträglich in Deutschland registrieren lassen und eine deutsche Heiratsurkunde erhalten können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie nützliche Links und Dokumente zum Thema Familienrecht finden Sie auf der Serviceseite Konsularinfo.diplo.de des Auswärtigen Amts.

Konsularinfo Familienrecht

Seit 29.01.2019 sind zwei EU-Verordnungen (EuGüVO und EuPartVO) in Kraft, die regeln, welches Recht zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist. Weitere Informationen finden sie hier:

Konsularinfo Güterrecht

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