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Rentenangelegenheiten und Lebensbescheinigungen

Artikel

Hier finden Sie Informationen zu allgemeinen Rentenangelegenheiten und der Erteilung von Lebensbescheinigungen sowie sonstigen Bestätigungen für die deutsche gesetzliche Rentenversicherung.

Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang
Älteres Ehepaar beim Spaziergang© colourbox.com

Rentenangelegenheiten sollen in aller Regel selbst vom Rentenempfänger mit dem jeweiligen deutschen Rententräger direkt geklärt werden. Eine vorgeschriebene Beteiligung der Botschaft/des Generalkonsulats gibt es nicht. Die Auslandsvertretungen können nur allgemeine Auskünfte erteilen. Spezielle Fragen zu Ihrem Rentenantrag sollten Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Rentenversicherung direkt besprechen.

Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Oft kommt es aber in Rentenangelegenheiten vor, dass amtliche Bestätigungen und Bescheinigungen erforderlich werden. Diese können Sie bei der Botschaft/dem Generalkonsulat erhalten. Die Erteilung der Bescheinigung ist für gesetzliche Rentenversicherungen kostenfrei.

Lebensbescheinigungen

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause
Rente© colourbox

Lebensbescheinigungen können in der Botschaft/dem Generalkonsulat vorgenommen werden. Eine Gebühr wird nicht erhoben, sofern es sich um eine gesetzliche Rentenversicherung handelt.). Falls Sie im Amtsbezirk der Botschaft Bagdad Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, buchen Sie für eine Lebensbescheinigung bitte einen Termin in der Kategorie „Konsularangelegenheiten“. Sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Region Kurdistan/Irak haben, senden Sie bitte eine Terminanfrage über unser Kontaktformular

Lebensbescheinigungen werden von den Rentenversicherungsträgern in Deutschland in der Regel einmal im Jahr angefordert. Bringen Sie bitte das vom Rentenversicherungsträger übersandte Formular für die Lebensbescheinigung sowie Ihren aktuellen Reisepass als Identitätsnachweis mit.

Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden. Auch bei einem langen Anreiseweg oder Krankheit kann Ihnen der persönliche Besuch in der Botschaft/dem Generalkonsulat nicht erspart werden.

Ist das per Post übersandte Formular der Rentenversicherung verlorengegangen, können Sie bei der Botschaft eine Lebensbescheinigung auf einem hier vorhandenen Formular erhalten. Bitte halten Sie für diesen Fall jedoch Ihre Sozialversicherungsnummer bereit, da die Lebensbescheinigung ansonsten in Deutschland nicht zugeordnet werden kann.

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