Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Scheidung
Stempel auf Scheidungspapiere, © picturedesk.com
Hier finden Sie Informationen über die Anerkennung von Scheidungsurteilen und die Möglichkeiten der Ehegatten, das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst zu bestimmen.
Anerkennung in Deutschland
Wenn Sie sich im Irak scheiden lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist die Scheidung nicht automatisch auch in Deutschland wirksam geworden.
Sie müssen das irakische Scheidungsurteil dann zunächst in Deutschland förmlich anerkennen lassen. Erst durch die Anerkennung ist die ausländische Entscheidung auch für den deutschen Rechtsbereich gültig. Die Anerkennung brauchen Sie vor allem dann, wenn Sie erneut heiraten wollen oder Kinder haben, die nicht von Ihrem früheren Ehepartner stammen. Auch in Erbangelegenheiten kann die Anerkennung wichtig sein.
Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht (z.B. Verlobte, spätere Ehegatten oder Erben). D.h. den Antrag stellen Sie selbst bei der zuständigen Behörde in Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Anerkennung der Ehescheidung in Deutschland ist gebührenpflichtig. Die Gebührensätze werden von der jeweils in Deutschland zuständigen Behörde festgelegt, daher kann von der Botschaft/dem Generalkonsulat keine verbindliche Auskunft zur Höhe der Gebühren gegeben werden.
Änderung des Scheidungsrechts
Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, wonach deutsche Gerichte grundsätzlich nach dem Recht des Staates entscheiden, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht mehr primär nach dem Recht der Staatsangehörigkeit. Die Ehegatten können jedoch das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen, indem sie eine Rechtswahl treffen. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt. Ist einer der Ehegatten Deutscher, kann also deutsches Recht gewählt werden.
Warum ist es wichtig, die Änderungen nach dieser EU-Verordnung zu kennen?
In vielen Fällen im Irak kann daher grundsätzlich irakisches Recht für die Scheidung das anwendbare Recht sein. Durch die Rechtswahl besteht die Möglichkeit, ein anderes Recht, hier in der Regel deutsches Recht zu wählen.
Eine Rechtswahl kann auch noch unmittelbar vor der Anrufung des Gerichts und in Deutschland sogar noch im laufenden Verfahren getroffen werden. Es ist aber ratsam, sie frühzeitig gemeinsam mit dem Ehepartner zu treffen, bevor es zu einer Ehescheidung kommt. Unter das für die Scheidung anwendbare Recht fallen die Scheidungsvoraussetzungen, wie z.B. eine erforderliche Trennungszeit. Viele Rechtsordnungen machen zudem das Vorliegen bestimmter Gründe zur Scheidungsvoraussetzung. Ohne deren Vorliegen wird die Scheidung nicht ausgesprochen. Vermögensrechtliche Folgen der Ehe und Unterhaltspflichten sind hingegen (ebenso wie etwa die Frage des Namens der Ehegatten, die elterliche Sorge und Erbschaften) aus dem Wirkungsbereich der EU-Verordnung ausgenommen.