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Sterbefall eines Angehörigen
Ist ein Deutscher im Irak gestorben, kann der Sterbefall zusätzlich zur irakischen Sterbeurkunde im Sterberegister des zuständigen deutschen Standesamts beurkundet werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an die Botschaft.
Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert erscheinenden Formalitäten mit sich bringen.
Bei Sterbefällen von Deutschen im Irak informieren Sie bitte die Botschaft/das Generalkonsulat.
Ist ein Deutscher im Irak gestorben, kann der Sterbefall auch im Sterberegister des zuständigen deutschen Standesamts beurkundet werden; Sie erhalten dann neben der irakischen auch eine deutsche Sterbeurkunde Dies ist auch für einen Sterbefall im Ausland ohne Wohnsitz des Verstorbenen oder seiner Angehörigen in Deutschland möglich. Der Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde kann über die Botschaft oder über das Generalkonsulat gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an die Botschaft oder an das Generalkonsulat.
1. Überführung
Sollten Sie eine Überführung nach Deutschland wünschen, müssen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl damit beauftragen. Im Irak hat das folgende deutsche Unternehmen Erfahrungen mit Überführungen:
TOHR Weltweite
Überführungen GmbH
Arndtstraße 23A
DE-34123 Kassel
Hedigenring 20
Westerland
DE-25980 Sylt (Altwesterland)
Tel. : +49 (0)700 – 70 700 800
Fax. : +49 (0)700 – 70 700 900
E-mail: info@tohr-weltweit.de
Bei Tod im Amtsbezirk des Generalkonsulats ist ferner behilflich:
Blue Crescent Medical
Erbil, Iraq HSM | Blue Crescent Medical
Ph: +964 (0) 750 857 6969
Erbil Clinic, 86 Gulan Street, English Village | Erbil, Kurdistan Region of Iraq
www.bcm-medical.com | www.tridentsafetyandsecurity.com
md@bcm-medical.com
(Sprache: Englisch)
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Botschaft/das Generalkonsulat.
Weitere Informationen
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland.