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Internationaler Urkundenverkehr
Foto eines Stempels, © colourbox
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen über den internationalen Urkundenverkehr, Legalisationsverfahren/Apostille und Beschaffung von Urkunden aus Deutschland und dem Irak.
Internationaler Urkundenverkehr
Zur Verwendung amtlicher Urkunden eines fremden Staates in Deutschland bzw. zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland bedarf es in vielen Fällen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens. Auf der Konsularinfo-Serviceseite des Auswärtigen Amtes finden Sie Informationen über die häufigsten Verfahren, die Legalisation und die Apostille.
Irakische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Die Botschaft Bagdad/das Generalkonsulat Erbil haben festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Legalisation irakischer Urkunden nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Auch eine offizielle Inaugenscheinnahme irakischer Urkunden durch die Botschaft/das Generalkonsulat zur Vorlage bei deutschen Behörden ist derzeit nicht möglich.
Das irakische Außenministerium nimmt auf Antrag eine Überbeglaubigung auf irakischen Urkunden zur Bestätigung ihrer Echtheit vor. Für in der Region Kurdistan/Irak ausgestellte Urkunden, genügt die Überbeglaubigung des Department of Foreign Relations (DFR).
Hierzu ist die persönliche Vorsprache der Urkundeninhaber nicht erforderlich; das Verfahren kann auch durch andere Familienangehörige, eine Person Ihres Vertrauens oder einen bevollmächtigten Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Die Botschaft/das Generalkonsulat kann hierbei nicht involviert werden und bestätigt diese Überbeglaubigungen nicht.
Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland
Wo bekomme ich eine Apostille für meine deutsche Geburtsurkunde? Wer ist zuständig für die Legalisation meines deutschen Zeugnisses?
Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf der Serviceseite Konsularinfo-Serviceseite des Auswärtigen Amtes.
Urkundenbeschaffung im Irak
Die Beschaffung von irakischen Personenstandsurkunden ist nach Informationen der Botschaft/des Generalkonsulats problemlos über bevollmächtigte Dritte, z.B. Verwandte oder Rechtsanwälte möglich. Der Antragsteller muss dafür nicht selbst in den Irak reisen. Es ist lediglich erforderlich, dass die Person schriftlich zur Beschaffung der Urkunden bevollmächtigt wird. Diese Vollmacht muss von der irakischen Botschaft in Berlin bzw. vom irakischen Generalkonsulat in Frankfurt beglaubigt sein. Lediglich für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises, einer „national card“ (Personalausweis und gleichzeitig Staatsangehörigkeitsausweis) und/oder eines Reisepasses muss der Antragsteller nach Informationen der Botschaft/des Generalkonsulats persönlich im Irak oder einer irakischen Auslandsvertretung vorsprechen.
Leider kann die Botschaft/das Generalkonsulat bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden nicht behilflich sein.
Urkundenbeschaffung in Deutschland
Deutsche Urkunden können bei den jeweils zuständigen Standesämtern in Deutschland direkt beantragt werden. Viele Standesämter bieten einen Online-Bestellservice an. Die Kontaktdaten der Standesämter können über Suchmaschinen im Internet gefunden werden.