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Visum für die Blaue Karte (EU)

Artikel

Dieses Merkblatt gilt nur zur Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ein Visum für die Blaue Karte (EU).

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

Für eine Blaue Karte EU benötigen Sie ein Ihrer Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland.

Ihr Arbeitsvertrag muss ein jährliches Mindestbruttogehalt von 45.300 Euro brutto aufweisen. Bei MINT-Berufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei 41.041,80 Euro brutto. Das gilt z. B. für Beschäftigungen in den Bereichen Medizin, Ingenieurswesen (auch für Telekommunikation), Naturwissenschaften und Mathematik. In diesen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Im Original mit 1 Kopie

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck:

hier herunterladen mit 1 Kopie


Dieses Dokument kann z. B. die Abschlussurkunde Ihres Studiengangs sein. Sofern Sie Ihren Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen der Abschluss und die Hochschule anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen „Anerkennung des Hochschulabschlusses (anabin)“ und „Anerkennung der Hochschule (anabin)“.

Die Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses muss durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer erfolgen.
Im Original mit 1 Kopie

Über die Datenbank Anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten.
In einem zweiten Schritt prüfen Sie, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland ebenfalls anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihrer Hochschule muss „H+“ oder „H+/-“ lauten.
Drucken Sie beide Suchergebnisse in der Datenbank aus und bringen Sie jeweils 1 Kopie der beiden Ausdrucke mit.

Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle : KMK

Dieses Dokument ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z. B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
Im Original mit 1 Kopie

Mehr Informationen: annerkennung-in-deutschland.de

1) Auszug aus dem Personenstandsregister im Original mit Übersetzung, in beglaubigter Form im Original und 1 Kopie
2) ggf. Heiratsurkunde und Scharia-Urteil bzw. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats, ggf. Spezialvollmachten im Original mit 1 Kopie

Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab


Nachweis einer Unterkunft für mindestens die ersten 2 Monate des geplanten Aufenthalts in Deutschland.
Bei Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Qualifizierungsmaßnahme muss die Unterkunft in der Nähe Ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle / Ihres Sprachkurses liegen.
1 Kopie

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

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Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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