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Wichtige Informationen für ein Langzeit-Visum (nationales Visum, D-Visum)
- Das deutsche Generalkonsulat Erbil ist für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz/rechtmäßigen ständigen Aufenthalt in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dokuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) haben und sich Ihr vorgesehener Aufenthaltsort in Deutschland befindet.
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Personenstandsurkunden müssen im Original mit Beglaubigung/Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen ggf. je nach Einzelfall mit Beglaubigung/Legalisation vorgelegt werden.
- Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
- Antragsteller müssen persönlich zur Vorsprache erscheinen. Vertretungen sind nicht möglich.
- Antragsteller ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben den Antrag persönlich, bei Minderjährigen unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr müssen die Fingerabdrücke erfasst werden.
- Bei Einlass erfolgt eine Durchsuchung durch unser autorisiertes Sicherheitspersonal. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Handys mit in den Warte- und Schalterbereich zu nehmen. Diese verbleiben an der Pforte.
Hinweis:
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall behält sich die Visastelle vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Visastelle und die erforderliche Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.