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Nachzug irakischer Staatsangehöriger zum deutschen Kind
Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.
Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung können beantragt werden für einen Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden deutschen minderjährigen ledigen Kind.
Ein Visum zum Elternnachzug kann beantragt werden, wenn das Kind seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat oder wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit dem Kind erfolgen wird.
Deutsche Personenstandsurkunden werden ohne Übersetzungen und Apostille anerkannt.
Erforderliche Unterlagen:
Alle Unterlagen sind mit einer Übersetzung eines anerkannten Übersetzers in die deutsche Sprache vorzulegen.
Alle kurdischen Personenstandsurkunden müssen durch das kurdische Department of Foreign Relations in Erbil vorbeglaubigt sein, alle anderen irakischen Urkunden durch das irakische Außenministerium in Bagdad.
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.
Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.
WICHTIG: Die deutsche Übersetzung der nachstehenden Dokumente muss Ausstellungsort und Provinz sowie den Text der Stempel/Siegel und etwaiger Zusatzeintragungen enthalten!
1) Auszug aus dem Familienregister des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
2) Auszug aus dem Personenstandsregister des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
3) Geburtsurkunde des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie
4) Deutsche Geburtsurkunde des Kindes im Original mit 1 Kopie
1) 1 Kopie des deutschen Reisepasses (Datenseite und Seiten 1-3)
2) ggf. 1 Kopie der aktuellen Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab.
Gebühren
Die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug zum deutschen Kind ist gebührenfrei.
Terminvereinbarung
Termine zur Visumsbeantragung vereinbaren Sie bitte über folgenden Link in RK-Termin: RK-Termin
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.