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Visum als Fachkraft mit Berufsausbildung (§18a AufenthG)
Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.
Bitte beachten Sie, dass es ausländische Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.com.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.
Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.
Aus dem Dokument sollen Angaben zur Art Ihrer Tätigkeit (z. B. Stellenbeschreibung, vorgesehene Arbeitszeit pro Woche) und Ihrem Bruttojahresgehalt.
Falls Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, stellen Sie uns bitte ein konkretes Arbeitsplatzangebot zur Verfügung.
Im Original mit 1 Kopie
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: hier herunterladen mit 1 Kopie.
Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses im Original mit 1 Kopie
Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland im Original mit 1 Kopie.
Oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Pflegeberufe; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission): Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original mit 1 Kopie (z.B. für medizinische Berufe).
Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
Sollten Sie älter als 45 Jahre sein und ihr jährliches Bruttogehalt nicht mindestens 48 180 EUR brutto/Jahr betragen, so legen Sie bitte Nachweise über eine angemessene Altersversorgung im Original mit 1 Kopie vor.
Nachweis deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf der Kompetenzstufe A2/B1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter. Alternativ ist ein Schreiben Ihres Arbeitgebers vorzulegen, in welchem bestätigt wird, dass Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse genügen.
Im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
Motivationsschreiben in deutscher (alternativ in englischer) Sprache mit Angaben zur geplanten Berufsausbildung (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.).
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.
jeweils 1 Kopie
1) Auszug aus dem Personenstandsregister im Original mit Übersetzung, in beglaubigter Form im Original und 1 Kopie
2) ggf. Heiratsurkunde und Scharia-Urteil bzw. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats, ggf. Spezialvollmachten im Original mit 1 Kopie
Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab
Nachweis einer Unterkunft für mindestens die ersten 2 Monate des geplanten Aufenthalts in Deutschland.
Bei Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Qualifizierungsmaßnahme muss die Unterkunft in der Nähe Ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle / Ihres Sprachkurses liegen.
1 Kopie
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.
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Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.