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Visum zur Berufsausbildung
Dieses Merkblatt gilt nur zur Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.
Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben. Bei geringeren Deutschkenntnissen können Sie jedoch auch zuerst einen Sprachkurs machen, bevor Sie Ihre Ausbildung beginnen bzw. den weiterführenden Sprachkurs zusammen mit der Berufsausbildung absolvieren, wenn der Ausbildungsplan dies so vorsieht.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: „Make it in Germany“.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.
Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.
Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit Industrie-Handelskammer-Anerkennung), sowie Ausbildungsplan im Original mit 1 Kopie.
Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit / ZAV direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle erheblich.
1 Kopie
Nachweis über Deutschkenntnisse nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter. Diese müssen Ihrer geplanten Anstellung entsprechen.
Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt:
Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (bei qualifizierter Berufsausbildung mind. B1/ ansonsten in der Regel mind. A2)
oder
Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs.
Im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
Motivationsschreiben in deutscher Sprache mit Angaben zur geplanten Berufsausbildung (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.).
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.
jeweils 1 Kopie
1) Auszug aus dem Personenstandsregister im Original mit Übersetzung, in beglaubigter Form im Original und 1 Kopie
2) ggf. Heiratsurkunde und Scharia-Urteil bzw. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats, ggf. Spezialvollmachten im Original mit 1 Kopie
Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab
Nachweis einer Unterkunft für mindestens die ersten 2 Monate des geplanten Aufenthalts in Deutschland.
Bei Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Qualifizierungsmaßnahme muss die Unterkunft in der Nähe Ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle / Ihres Sprachkurses liegen.
1 Kopie
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.
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Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.