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Visum zum Freiwilligendienst

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Für die Teilnahme an Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ, BFD und FÖJ) kann ein Visum erteilt werden. Für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Visum erteilt.

Voraussetzungen

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bis Vollendung des 27.Lebensjahres; Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne Altersbeschränkung
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1)
  • Reisezweck: Kompetenzerwerb, Engagement, kulturelle Offenheit
  • Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in der Regel ein Jahr
  • Lebensunterhalt: Vertrag/Vereinbarung mit Angaben zu Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung

Erforderliche Unterlagen:

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein.
Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltsicherung vor.
Im Original mit 1 Kopie

Motivationsschreiben in deutscher (alternativ in englischer) Sprache mit Angaben zum geplanten Freiwilligendienst (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.). Darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden.
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.
jeweils 1 Kopie

Nachweis über Deutschkenntnisse in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter. Alternativ ist ein Schreiben Ihres Arbeitgebers vorzulegen, in welchem bestätigt wird, dass Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse genügen.
Im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr

1) Auszug aus dem Personenstandsregister im Original und mit Übersetzung, in beglaubigter Form im Original mit 1 Kopie
2) ggf. Heiratsurkunde und Scharia-Urteil bzw. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats, ggf. Spezialvollmachten im Original mit 1 Kopie

Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab

Nachweis einer Unterkunft für mindestens die ersten 2 Monate des geplanten Aufenthalts in Deutschland.
Bei Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Qualifizierungsmaßnahme muss die Unterkunft in der Nähe Ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle / Ihres Sprachkurses liegen.
1 Kopie

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

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Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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