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Mein Visum wurde abgelehnt - was kann ich tun?

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie die Gründe hierfür nicht nachvollziehen können, können Sie bei der Visastelle die Überprüfung der Entscheidung beantragen (sogenannte Remonstration).

Sie können die Remonstration selbst einlegen oder einen Bevollmächtigten (z. B. Rechtsanwalt oder sonstiger Vertreter) beauftragen. Im letzteren Fall ist eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Remonstrationen für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen durch den oder die Sorgeberechtigten erfolgen.

Folgendes ist zu beachten:

○ Die Remonstration muss spätestens einen Monat nach Aushändigung des Ablehnungsbescheids bei der Visastelle eingehen;

○ Die Remonstration muss in Papierform eingehen (per Post, Bote oder persönliche Abgabe). Sollten Sie die Remonstration per Email über dieses Kontaktformular einlegen, wird die Visastelle den Eingang bestätigen und Sie auffordern, die Remonstration in Papierform mit einem Ausdruck der Eingangsbestätigungsemail einzureichen. Ein Ausdruck von Email und Emailanlagen in der Visastelle erfolgt nicht.

○ Die Remonstration muss in deutscher Sprache schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.

○ Um Ihre Remonstration schneller bearbeiten zu können, geben Sie bitte den 6-stelligen Code an, den Sie oben rechts auf dem Ablehnungsbescheid finden (z. B. *205024*), Ihren vollständigen Namen und Geburtsdatum sowie Ihre Emailadresse.

○ Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung an Ihre Emailadresse.

○ Die Remonstration sollte mit einer Begründung versehen sein. Bitte gehen Sie auf die Ablehnungsgründe ein, die Ihnen im Ablehnungsbescheid genannt worden sind. Sie sollten Ihr Schreiben nach Möglichkeit durch ins Deutsche übersetzte Unterlagen belegen. Bitte schicken Sie keine Unterlagen, die der Visastelle bereits vorliegen.

○ Es fallen keine neuen Gebühren an.

○ Die Remonstration ist direkt beim Generalkonsulat bzw. der Visastelle abzugeben, nicht bei VFS Global.

Die sorgfältige Überprüfung der Entscheidung durch die Visastelle im Rahmen der Remonstration kann mehrere Monate (in der Regel bis zu drei Monate) in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der erneuten Prüfung Ihres Antrags werden Sie kontaktiert.

Wichtig: Wir empfehlen, dass Sie gegen die Ablehnung eines Schengen-Visums, die wegen fehlender Unterlagen oder Verstreichen der Reisezeit erfolgte, nicht remonstrieren, sondern erneut mit vollständigen Unterlagen oder mit neuem Reisetermin gebührenpflichtig beantragen. Dies ist schneller als das Remonstrationsverfahren.

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