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Chancenkarte nach §20a AufenthG - für Fachkräfte
Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.
Wenn Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss bzw. eine in Deutschland anerkannte ausländische Berufsausbildung oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss haben, dann gelten Sie als Fachkraft im Sinne von §18 Abs. 3 AufenthG. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Sie dann keine Punkte sammeln, sondern neben dem Lebensunterhalt lediglich Ihre Qualifikation nachweisen.
Die Chancenkarte berechtigt zur Einreise nach Deutschland für bis zu 12 Monate, um dort einen Arbeitsplatz zu suchen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durchzuführen ohne, dass Deutschkenntnisse oder eine Jobzusage vorliegen müssen.
Hier können Sie mit dem Self-Check prüfen, ob Sie für die Chancenkarte in Frage kommen.
Sie können während der Arbeitssuche einer Probearbeit oder einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen. Dies kann bei Prüfung der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts einbezogen werden. Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.com.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.
Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.
Hochschulabschluss in Deutschland
ODER Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle
ODER Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank)
ODER Zeugnisbewertung durch die „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ ZAB – sofern Ihr Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist
ODER Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis
Sollten Sie keinen akademischen Abschluss besitzen, sondern eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, so legen Sie bitte einen Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung im Original mit 1 Kopie vor.
Die zuständige Behörde, welche Ihren auswärtigen Abschluss bewerten kann, können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln.
Motivationsschreiben in deutscher (alternativ in englischer) Sprache mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.). Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden. Und – falls zutreffen – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.
ggf. Nachweise zu bereits erfolgten Bewerbungsbemühungen oder Jobsuche.
jeweils 1 Kopie
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mind. 1027 Euro pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324 Euro ist. Der Nachweis (durch nachgewiesene Eigenmittel ein sogenanntes Sperrkonto oder eine förmliche Verpflichtungserklärung) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen.
Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Bei teilweiser Finanzierung durch Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen.
jeweils im Original mit 1 Kopie
1) Auszug aus dem Personenstandsregister im Original mit Übersetzung, in beglaubigter Form im Original und 1 Kopie
2) ggf. Heiratsurkunde und Scharia-Urteil bzw. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats, ggf. Spezialvollmachten im Original mit 1 Kopie
Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab
Nachweis einer Unterkunft für mindestens die ersten 3 Monate des geplanten Aufenthalts in Deutschland.
1 Kopie
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.
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Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.