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Nachzug irakischer Staatsangehöriger zum ausländischen Kind

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Personensorgeberechtige Eltern/Elternteile haben grundsätzlich die Möglichkeit, drittstaatsangehörigen minderjährigen ledigen Kinder nach Deutschland nachzuziehen. Derjenige, der bereits in Deutschland ist und die Eltern/ einen Elternteil nachholen möchte, muss einen gültigen Aufenthaltstitel haben.

Ein Nachzug ist ausgeschlossen, wenn sich bereits ein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält.

Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen sind mit einer Übersetzung eines anerkannten Übersetzers in die deutsche Sprache vorzulegen.
Alle kurdischen Personenstandsurkunden müssen durch das kurdische Department of Foreign Relations in Erbil vorbeglaubigt sein, alle anderen irakischen Urkunden durch das irakische Außenministerium in Bagdad.

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

Terminvereinbarung

Termine zur Visumsbeantragung vereinbaren Sie bitte über folgenden Link in RK-Termin: RK-Termin

Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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