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Visum bei Freizügigkeit über 90 Tage oder für einen Daueraufenthalt

Artikel

Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Wenn Sie Familienangehöriger (Ehegatte, Lebenspartner, Kind, weitere Sonderfälle müssen von der Visastelle erst geprüft werden) eines (lebenden) Bürgers eines der folgenden Staaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (im folgenden EU-/EWR-/Schweizer Bürger) (Deutschland gehört wohlgemerkt nicht dazu)

und

Sie und der EU-/EWR-/Schweizer Bürger einen überwiegend gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland anstreben (gemeint ist die Herstellung der Familieneinheit) z. B. Sie ziehen zum bereits in Deutschland lebenden EU-/EWR-/Schweizer Bürger nach, dann gelten für Sie die Sonderregelungen des sog. Freizügigkeitsrechts.

Erforderliche Unterlagen:

Gebühren

Das Visum wird gebührenfrei erteilt.

Terminvereinbarung

Auf Anfrage über unser Kontaktformular oder auf dem Postweg erhalten Sie umgehend einen Termin in der Visastelle. Sollten Sie den Service der Firma VFS Global nutzen wollen, sind die dortigen Gebühren zu entrichten. Es müssen Fingerabdrücke abgegeben werden.

Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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