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Nachzug syrischer Staatsangehöriger zu sonstigen Familienangehörigen (§36 Abs.2 AufenthG)

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Allgemeine Informationen

Diese Kategorie gilt nur für die Beantragung eines Visums zu einem langfristigen Aufenthalt in Deutschland zur Familienzusammenführung mit einem Familienangehörigen, der nicht Ihr Ehegatte, Ihr minderjähriges Kind oder Ihr Verlobter ist.

Eine erleichterte Familienzusammenführung ist nur für Mitglieder der Kernfamilie vorgesehen, also für Ehepartner und eigene minderjährige Kinder, über die der in Deutschland lebende Elternteil das in der Regel alleinige Sorgerecht ausübt. Andere Familienmitglieder oder Verwandte können den Familiennachzug nur unter der Maßgabe von § 36 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz beantragen. Nach dieser Vorschrift ist neben einem Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt für den Aufenthalt in Deutschland einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes eine Begründung dafür erforderlich, dass es sich bei dem konkreten Zuzugswunsch um einen außergewöhnlichen Härtefall für den Antragsteller selbst oder seinen in Deutschland lebenden Angehörigen handelt. Flucht und Vertreibung durch einen Bürgerkrieg begründen allein keine außergewöhnliche Härte, da diese Situation auf viele Personen gleichermaßen zutrifft. Das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte muss vielmehr konkret auf den individuellen Einzelfall bezogen dargelegt werden. Da der Antrag mit Gebühren verbunden ist, prüfen Sie bitte genau, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft Damaskus können syrische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Syrien sowie mit Aufenthaltstitel oder gewöhnlichem Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Erbil/Irak Visa zur Familienzusammenführung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen sind mit einer Übersetzung eines anerkannten Übersetzers in die deutsche Sprache vorzulegen.
Alle Personenstandsurkunden müssen durch das syrische Außenministerium vorbeglaubigt sein. Der Auszug aus dem Familienregister muss durch die deutsche Botschaft in Beirut legalisiert sein.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite, sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Bei allen Antragstellern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, muss der Pass vom Inhaber unterschrieben sein.

Bitte beachten Sie, dass folgende Pässe nicht anerkannt werden können:
1) Pässe aus Rakka: bei Ausstellung ab dem 01. Januar 2015
2) Pässe aus Deir Ezzor/Deir ez Zur: bei Ausstellung ab dem 01. Januar 2015 bis 01. März 2018
3) Pässe aus Idlib: bei Ausstellung ab dem 01. Januar 2015 bis 24. August 2022

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

WICHTIG: Die deutsche Übersetzung der nachstehenden Dokumente muss Ausstellungsort und Provinz sowie den Text der Stempel/Siegel und etwaiger Zusatzeintragungen enthalten!

Bitte beachten Sie: Dokumente aus Idlib und Rakka, die nach 2012 ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Dokumente vor, die vor 2012 ausgestellt wurden oder vom Zentralregister Damaskus ausgestellt wurden.

1) Auszug aus dem Familienregister des Antragstellenden (mit Legalisation der Botschaft Beirut) im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
2) Auszug aus dem Personenstandsregister des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
3) Geburtsurkunde des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie
4) Gerichtliche Heiratsurkunde im Original mit 1 Kopie
5) Scharia-Urkunde im Original mit 1 Kopie
6) Spezialvollmacht(en) bei Stellvertreterehe im Original mit 1 Kopie
7) ggf. Scheidungsurteil(e) früherer Ehen im Original mit 1 Kopie

Ein Schreiben, weshalb ein Härtefall vorliegt sowie Nachweise über die außergewöhnliche Härte

1) 1 Kopie des Reisepasses (Datenseite und Seiten 1-3), ggf. Nachweise der Ein- und Ausreisestempel
2) 1 Kopie des Personalausweises bei deutschen Staatsbürgern bzw. des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
3) 1 Kopie der aktuellen Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
4) ggf. 1 Kopie des BAMF Anerkennungsbescheids mit Vermerk, ab wann Bescheid bestandskräftig wurde

Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab.

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

Terminvereinbarung

Termine zur Visumsbeantragung vereinbaren Sie bitte über folgenden Link in RK-Termin: RK-Termin

Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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