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Visa in Erbil

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in einfacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der irakischen/syrischen Unterlagen mit.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes im Original mit deutscher Übersetzung.
  • Falls zutreffend: Gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Übersetzung auf Deutsch. Falls zutreffend: internationale Sterbeurkunde.
  • Falls zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
  • Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Region Kurdistan Irak oder Syrien verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch. Bitte wenden Sie sich mit dieser Vorlage an Ihren Notar. Es muss deutlich werden, dass Sie dem dauerhaften Umzug und Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland zustimmen.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei ehelicher Geburt des Kindes: Heiratsurkunde der Eltern
  • Wenn das Kind außerhalb einer bestehenden Ehe geboren wurde und Nachzug des Vaters:
    • Vaterschaftsanerkennung des Kindsvaters und Zustimmungserklärung der Kindsmutter und
    • Sorgeerklärungen (außer Eltern haben mittlerweile geheiratet)
  • Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und mit deutscher Übersetzung; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; falls zutreffend: Sterbeurkunde
  • Auszug aus dem Personenstandsregister in dem auch bereits das Kind, zu dem der Zuzug beantragt wird, eingetragen ist; mit Übersetzung auf Deutsch.
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Region Kurdistan Irak oder Syrien verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch. Bitte wenden Sie sich mit dieser Vorlage an Ihren Notar. Es muss deutlich werden, dass Sie dem dauerhaften Umzug und Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland zustimmen.

Hinweis: Die Genehmigung des Nachzugs sonstiger Familienangehöriger gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Erteilung ist nur in begründeten, sehr seltenen Einzelfällen bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich, wobei die Hürden für den Nachweis einer solchen Härte als sehr hoch einzustufen sind.
Ausnahmslos erforderlich sind folgende Unterlagen:

  • Nachweise dazu, dass Ihnen in der Region Kurdistan-Irak oder Syrien kein eigenständiges Leben möglich ist und Sie auf Betreuung angewiesen sind. Es muss deutlich werden, dass der Umzug nach Deutschland für Sie die einzige zumutbare Option darstellt.
  • Hinweis zur Verwendung ärztlicher Atteste: Ausführliches medizinisches Attest mit Übersetzung auf Deutsch.

    Bitte beachten Sie: Aus dem Attest muss sich ausdrücklich ergeben, weshalb eine Betreuung durch enge Familienangehörige notwendig ist.

    In dem Attest müssen die Methoden der Befunderhebung nachvollziehbar dargestellt werden, die erhobenen Befunde hinreichend dargelegt werden und diedarauf basierende Diagnose nachvollziehbar begründet werden. Zudem muss die Diagnose hinreichend klar sein, mit Bezugnahme auf gängige Klassifikationssysteme. Notwendig ist auch eine Angabe zur Schwere der Erkrankung und eine prognostische Diagnose.

  • Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis mit dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen, z.B. durch:

    • Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Person mit Übersetzung ins Deutsche.

    • Geburtsurkunde

  • Kopie des Reisepasses des Familienangehörigen in Deutschland

  • Kopie des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) des Familienangehörigen in Deutschland

  • Aktuelle Meldebestätigung des Familienangehörigen in Deutschland (nicht älter als sechs Monate)

  • Aktuelle Meldebestätigung

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