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Visa in Erbil
Familiennachzug zum freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen (gilt grundsätzlich nicht für Nachzug zum deutschen Staatsangehörigen!)
Die Person, zu der ich nachziehen will, ist Staatsangehörige*r eines der folgenden Länder:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Republik Zypern
- Antragsformular (als Link Videx hinterlegen - https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/de/videx-langfristiger-aufenthalt). Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
- Visumgebühr: gebührenfrei
- Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
- Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original oder notariell beglaubigter Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der irakischen/syrischen Unterlagen mit.
- wenn Ihr in Deutschland lebender Ehepartner auch die irakische/syrische Staatsangehörigkeit besitzt:
Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Person mit Übersetzung ins Deutsche.
- Aktuelle Meldebestätigung des Familienangehörigen in Deutschland (nicht älter als sechs Monate)
- Bei gleichzeitigem Umzug mit dem freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen legen Sie bitte einen Nachweis über den geplanten Wohnort vor (z.B. Mietvertrag)
- Kopie des EU-Ausweises oder EU-Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
- Falls zutreffend: Kopie des Arbeitsvertrags des freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen ODER Bescheid über Bezug öffentlicher Leistungen
- Falls zutreffend: Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen der Referenzperson ODER Bescheid über Bezug öffentlicher Leistungen
- Falls zutreffend: sonstige Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland
- Heiratsurkunde mit den vollständigen Daten beider Ehepartner
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen müssen vollständig ausgefüllt sein und alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
- Falls zutreffend: Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehen beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk, falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; falls zutreffend: internationale Sterbeurkunde.
- Geburtsurkunde
- Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes im Original und mit deutscher Übersetzung.
- Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Übersetzung auf Deutsch
- Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Region Kurdistan-Irak oder Syrien verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch. Bitte wenden Sie sich mit dieser Vorlage an Ihren Notar. Es muss deutlich werden, dass Sie dem dauerhaften Umzug und Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland zustimmen.
- Kopie der gesetzlichen Versicherungsbestätigung UND Kopie der Reise-/Übergangsversicherung für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts.