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Visa in Erbil

Familiennachzug zu Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln gem. §§ 22, 23, 24, 25, 25a/b, 26 AufenthG

Für diese Visumskategorie müssen Sie sich weiterhin hier über RK-Termin registrieren.

Die Terminvereinbarung stellt keine fristgerechte Antragstellung im Sinne des § 29 Abs.2 AufenthG (fristwahrende Anzeige) dar. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie im Informationsportal des Auswärtigen Amtes hier.

Antragsteller, die zu einem Familienangehörigen nach Deutschland ziehen, der Flüchtlings- oder Asylstatus, ein Abschiebungsverbot oder eine andere Aufenthaltserlaubnis gemäß §§ 22, 23, 24, 25, 25a/b und 26 AufenthG besitzt, reichen ihren Antrag nach der Registrierung direkt bei der Internationale Organisation für Migration - Familienunterstützungsprogramm (IOM-FAP) - Geschäftsstelle in Erbil ein. IOM wird sich nach Ihrer Terminregistrierung unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

IOM FAP unterstützt Sie kostenlos bei Fragen zum Visumverfahren und zum Ausfüllen von Dokumenten. Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an IOM Webseite-Link oder rufen Sie an unter: XXXX Die Mitarbeiter sprechen Kurdisch, Arabisch und Englisch.

Hinweis: Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten derzeit nicht möglich.

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis einschließlich 23. Juli 2027 nicht gewährt.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Antragsformular
  • Ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben Sie das Formular selbst, bei Kindern unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.
  • Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro; für Kinder von 0 bis 17 Jahren: i.d.R. 40,00 Euro.
  • Gültiger Reisepass und Kopie der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
  • Passfoto: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein. Weitere Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

In jedem Falle vorzulegen: Angaben zur in Deutschland lebenden Person (Referenzperson):

  • Sofern zutreffend, Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder eines anderen Schutztitels (Asylstatus, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot) des Ehepartners/ Verlobten / Elternteils /minderjährigen Kindes
  • Kopie des Aufenthaltstitels der Referenzperson
  • Kopie des Passes der Referenzperson
  • Aktuelle Meldebestätigung der Referenzperson in Deutschland (nicht älter als sechs Monate)
  • Falls zutreffend: fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 AufenthG

Kopie der Bestätigung eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers in Deutschland, die bescheinigt, dass Sie nach der Einreise in Deutschland gesetzlich versichert werden können. Die gesetzliche Versicherung gilt in der Regel nicht ab dem Einreisedatum. Um ab Tag eins versichert zu sein, müssen Sie eine private Reise-/Übergangs-Krankenversicherung für die ersten 90 Tage vorlegen. Diese muss mindestens dem Leistungsumfang einer Schengen-Reisekrankenversicherung gemäß Art. 15 des Visakodex entsprechen.

ODER: Kopie einer privaten Langzeit-Krankenversicherung, falls Sie anstatt einer gesetzlichen Krankenversicherung eine langfristige private Krankenversicherung abschließen müssen/möchten.

WICHTIG: Ohne Krankenversicherungsschutz können im Ernstfall keine angemessenen medizinischen Behandlungen gewährleistet werden. Wir empfehlen dringend, sich nach der Einreise in Deutschland (falls zutreffend) so schnell gesetzlich oder anderweitig langfristig privat zu versichern.

Der Nachweis ist in der Regel nicht zu erbringen, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen, der einen Schutzstatus (Asyl, Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz) hat und wenn Sie eine wirksame fristwahrende Anzeige gem. §29 Abs. 2 AufenthG (siehe oben) vorgenommen haben.

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in einfacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der irakischen/syrischen Unterlagen mit.

Wenn Nachzug eines Ehegatten, bitte zusätzlich mitbringen:

  • Heiratsurkunde mit den vollständigen Daten beider Ehepartner
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Ehepartners im Original und mit Übersetzung. Die amtlichen Bemerkungen dürfen nicht fehlen und müssen alle personenstandsrechtlichen Ereignisse (z.B. Vorehen, Scheidungen, Kinder, Eltern, staatsangehörigkeitsrechtliche Ereignisse) enthalten.
  • Falls zutreffend: vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehen beider Ehegatten mit Rechtskraftvermerk sowie, falls zutreffend: Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; falls zutreffend: internationale Sterbeurkunde
  • wenn Ihr in Deutschland lebender Ehepartner die irakische/syrische Staatsangehörigkeit besitzt: Auszug aus dem Personenstandsregister der irakischen/syrischen Referenzperson im Original und mit Übersetzung.
  • Grundsätzlich Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, mindestens auf Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Zu möglichen Ausnahmen, insbesondere wenn Ihr Ehepartner die Asyl- oder Flüchtlingseigenschaft besitzt, finden Sie hier Informationen.
  1. Wenn Eheschließung in Deutschland geplant, bitte zusätzlich mitbringen:
  • Bestätigung der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt in Deutschland
  • Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, mindestens auf Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. In der Region Irak-Kurdistan sind dies das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen. Die Ausstellung darf bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Zu möglichen Ausnahmen, insbesondere wenn Ihr Ehepartner die Asyl- oder Flüchtlingseigenschaft besitzt, finden Sie hier Informationen.
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Verlobten im Original und mit Übersetzung.
  • falls zutreffend: vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehen beider Verlobter mit Rechtskraftvermerk, und mit deutscher Übersetzung sowie, falls zutreffend: Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; internationale Sterbeurkunde
  • wenn Ihr in Deutschland lebender Verlobter die irakische/syrische Staatsangehörigkeit besitzt: Auszug aus dem Personenstandsregister der irakischen/syrischen Referenzperson mit Übersetzung.

Falls Kinder mitreisen sollen, bitte zusätzlich mitbringen:

  • Geburtsurkunde
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes im Original und mit deutscher Übersetzung.
  • Falls zutreffend: gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Übersetzung auf Deutsch
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Region Kurdistan-Irak oder Syrien verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch. Bitte wenden Sie sich mit dieser Vorlage an Ihren Notar. Es muss deutlich werden, dass Sie dem dauerhaften Umzug und Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland zustimmen.
  • Kopie der gesetzlichen Versicherungsbestätigung UND Kopie der Reise-/Übergangsversicherung für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts.

Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in einfacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der irakischen/syrischen Unterlagen mit.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Auszug aus dem Personenstandsregister des nachziehenden Kindes im Original mit deutscher Übersetzung.
  • Falls zutreffend: Gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht (z.B. im Scheidungsurteil) mit Übersetzung auf Deutsch. Falls zutreffend: internationale Sterbeurkunde.
  • Falls zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern des Kindes
  • Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Region Kurdistan Irak oder Syrien verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch. Bitte wenden Sie sich mit dieser Vorlage an Ihren Notar. Es muss deutlich werden, dass Sie dem dauerhaften Umzug und Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland zustimmen.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei ehelicher Geburt des Kindes: Heiratsurkunde der Eltern
  • Wenn das Kind außerhalb einer bestehenden Ehe geboren wurde und Nachzug des Vaters:
    • Vaterschaftsanerkennung des Kindsvaters und Zustimmungserklärung der Kindsmutter und
    • Sorgeerklärungen (außer Eltern haben mittlerweile geheiratet)
  • Wenn die Eltern zwischenzeitlich geschieden wurden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und mit deutscher Übersetzung; falls zutreffend Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich; falls zutreffend: Sterbeurkunde
  • Auszug aus dem Personenstandsregister in dem auch bereits das Kind, zu dem der Zuzug beantragt wird, eingetragen ist; mit Übersetzung auf Deutsch.
  • Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil in der Region Kurdistan Irak oder Syrien verbleibt: notariell beurkundete Einverständniserklärung zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland mit Übersetzung auf Deutsch. Bitte wenden Sie sich mit dieser Vorlage an Ihren Notar. Es muss deutlich werden, dass Sie dem dauerhaften Umzug und Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland zustimmen.

Hinweis: Die Genehmigung des Nachzugs sonstiger Familienangehöriger gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Erteilung ist nur in begründeten, sehr seltenen Einzelfällen bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich, wobei die Hürden für den Nachweis einer solchen Härte als sehr hoch einzustufen sind.
Ausnahmslos erforderlich sind folgende Unterlagen:

  • Nachweise dazu, dass Ihnen in der Region Kurdistan-Irak oder Syrien kein eigenständiges Leben möglich ist und Sie auf Betreuung angewiesen sind. Es muss deutlich werden, dass der Umzug nach Deutschland für Sie die einzige zumutbare Option darstellt.
  • Hinweis zur Verwendung ärztlicher Atteste: Ausführliches medizinisches Attest mit Übersetzung auf Deutsch.

    Bitte beachten Sie: Aus dem Attest muss sich ausdrücklich ergeben, weshalb eine Betreuung durch enge Familienangehörige notwendig ist.

    In dem Attest müssen die Methoden der Befunderhebung nachvollziehbar dargestellt werden, die erhobenen Befunde hinreichend dargelegt werden und diedarauf basierende Diagnose nachvollziehbar begründet werden. Zudem muss die Diagnose hinreichend klar sein, mit Bezugnahme auf gängige Klassifikationssysteme. Notwendig ist auch eine Angabe zur Schwere der Erkrankung und eine prognostische Diagnose.

  • Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis mit dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen, z.B. durch:

    • Auszug aus dem Personenstandsregister der nachziehenden Person mit Übersetzung ins Deutsche.

    • Geburtsurkunde

  • Kopie des Reisepasses des Familienangehörigen in Deutschland

  • Kopie des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) des Familienangehörigen in Deutschland

  • Aktuelle Meldebestätigung des Familienangehörigen in Deutschland (nicht älter als sechs Monate)

  • Aktuelle Meldebestätigung

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