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Nachzug irakischer Staatsangehöriger zum Kind mit Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 2 1. Alt. AufenthG oder §3 AsylG (anerkannter Flüchtling)

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Bei Elternnachzug zum anerkannten Flüchtling nach §25 Abs. 2 1. Alt. AufenthG oder §3 AsylG dürfen Geschwister zusammen mit den Eltern beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

Alle Unterlagen sind mit einer Übersetzung eines anerkannten Übersetzers in die deutsche Sprache vorzulegen.
Alle kurdischen Personenstandsurkunden müssen durch das kurdische Department of Foreign Relations in Erbil vorbeglaubigt sein, alle anderen irakischen Urkunden durch das irakische Außenministerium in Bagdad.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

WICHTIG: Die deutsche Übersetzung der nachstehenden Dokumente muss Ausstellungsort und Provinz sowie den Text der Stempel/Siegel und etwaiger Zusatzeintragungen enthalten!
1) Auszug aus dem Familienregister des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
2) Auszug aus dem Personenstandsregister des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
3) Geburtsurkunde des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie
4) Auszug aus dem Personenstandsregister des Kindes in Deutschland im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
5) Geburtsurkunde des Kindes in Deutschland im Original und mit 1 Kopie
6) gerichtliche Heiratsurkunde im Original mit 1 Kopie
7) ggf. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats im Original mit 1 Kopie
8) ggf. Scheidungsurteil(e) früherer Ehen im Original mit 1 Kopie

1) 1 Kopie des Reisepasses (Datenseite und Seiten 1-3)
2) 1 Kopie des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
3) 1 Kopie der aktuellen Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
4) 1 Kopie des BAMF Anerkennungsbescheids mit Vermerk, ab wann Bescheid bestandskräftig wurde

Nachweis darüber, dass der Antrag auf Familiennachzug innerhalb der Dreimonatsfrist nach Abschluss des Asylverfahrens gestellt wurde
1 Kopie

Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab.

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

Terminvereinbarung

Termine zur Visumsbeantragung vereinbaren Sie bitte über diesen Link bei unserem externen Dienstleister VFS. Wählen Sie bitte „IOM Iraq“ als „Centre“.

Die Antragsstellung und die Aushändigung nach beendeter Bearbeitung erfolgt bei IOM-FAP Erbil.


Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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