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Visum zur Wiedereinreise

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Die nachfolgenden Informationen gelten nur dann, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland hatten und wieder an Ihren bisherigen Wohnort zurückkehren wollen.

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben benötigen Sie zur Rückreise nach Deutschland ein Visum zur Wiedereinreise.

Wenn die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels abgelaufen ist oder sie sich seit mehr als 6 Monaten im Ausland aufhalten, ist Ihr Aufenthaltstitel in der Regel erloschen. Bitte wenden Sie sich zunächst an die zuletzt für Sie zuständige Ausländerbehörde in Deutschland, um zu prüfen ob Ihr Aufenthaltsrecht noch besteht. Falls ja, können Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen.

Wenn Sie zu einem anderen Aufenthaltszweck zurück nach Deutschland möchte, beantragen Sie bitte ein Visum für den von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck
(z.B. Studium, Arbeitsaufnahme) und lesen unsere Merkblätter zum betreffenden Zweck.

Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
Da für die Erteilung des Visums die Zustimmung der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist, wird empfohlen, sich ggf. bereits vor der Antragstellung mit dieser in Verbindung zu setzen und um die Ausstellung einer sog. Vorabzustimmung zu bitten. Die Ausländerbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, eine solche Vorabzustimmung auszustellen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

z. B. in Form alter Flugtickets, Ein- und Ausreisestempel etc.

Nachweise zum Reiseverlauf, z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Einreisestempel im Pass
1 Kopie

Original Aufenthaltstitel (falls vorhanden) mit 1 Kopie

bei Verlust des Aufenthaltstitels: polizeiliches Verlustprotokoll im Original mit 1 Kopie


Nachweis der Verwandtschaft (Heirats- oder Geburtsurkunde im Original mit 1 Kopie)

Wenn Sie in Deutschland bei Verwandten einziehen werden, bringen Sie bitte 1 Kopie der Meldebescheinigung des einladenden Verwandten sowie eine formlose Einladung und Passkopie des Einladers mit.

Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
Im Original mit 1 Kopie

Falls vorhanden: Arbeitgeberbescheinigung bzw. Ausbildungs- oder Studienbescheinigung aus Deutschland
1 Kopie

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem über unseren externen Dienstleister VFS.

Bitte achten Sie darauf, die richtige Visa-Kategorie auszuwählen. Andernfalls kann Ihr Visum nicht angenommen werden.


Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.




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