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Nachzug syrischer Staatsangehöriger zum Kind mit subsidiärem Schutzstatus (Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.2 2. Alternative oder §4 AsylG)

Artikel

Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft Damaskus können syrische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Syrien sowie mit Aufenthaltstitel oder gewöhnlichem Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Erbil/Irak Visa zur Familienzusammenführung beantragen.

Sorgeberechtigte Eltern können Visa zwecks Familiennachzug zu ihren minderjährigen und ledigen subsidiär schutzberechtigten Kindern beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

Alle Unterlagen sind mit einer Übersetzung eines anerkannten Übersetzers in die deutsche Sprache vorzulegen.
Alle Personenstandsurkunden müssen durch das syrische Außenministerium vorbeglaubigt sein. Der Auszug aus dem Familienregister muss durch die deutsche Botschaft in Beirut legalisiert sein.

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite, sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Bei allen Antragstellern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, muss der Pass vom Inhaber unterschrieben sein.

Bitte beachten Sie, dass folgende Pässe nicht anerkannt werden können:
1) Pässe aus Rakka: bei Ausstellung ab dem 01. Januar 2015
2) Pässe aus Deir Ezzor/Deir ez Zur: bei Ausstellung ab dem 01. Januar 2015 bis 01. März 2018
3) Pässe aus Idlib: bei Ausstellung ab dem 01. Januar 2015 bis 24. August 2022

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

WICHTIG: Die deutsche Übersetzung der nachstehenden Dokumente muss Ausstellungsort und Provinz sowie den Text der Stempel/Siegel und etwaiger Zusatzeintragungen enthalten!

Bitte beachten Sie: Dokumente aus Idlib und Rakka, die nach 2012 ausgestellt wurden, können nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie Dokumente vor, die vor 2012 ausgestellt wurden oder vom Zentralregister Damaskus ausgestellt wurden.

1) Auszug aus dem Familienregister des Antragstellenden (mit Legalisation der Botschaft Beirut) im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
2) Auszug aus dem Personenstandsregister des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
3) Geburtsurkunde des Antragstellenden im Original mit 1 Kopie
4) Auszug aus dem Personenstandsregister des Kindes in Deutschland im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
5) Geburtsurkunde des Kindes in Deutschland im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
6) gerichtliche Heiratsurkunde der Eltern im Original mit 1 Kopie
7) ggf. Scheidungsurteil(e) früherer Ehen im Original mit 1 Kopie

1) 1 Kopie des Reisepasses (Datenseite und Seiten 1-3)
2) 1 Kopie des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
3) 1 Kopie der aktuellen Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
4) 1 Kopie des BAMF-Bescheids über die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus mit Vermerk, wann Bescheid rechtskräftig wurde

Sollten neben den Eltern auch Geschwister des in DEU lebenden Kindes Visumsanträge stellen, so müssen diese von beiden Eltern unterschrieben werden. Verbleibt ein Elternteil im Herkunftsstaat , muss er im Rahmen der persönlichen Vorsprache schriftlich sein Einverständnis zur Ausreise der Kinder erklären.

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

Terminvereinbarung

Termine zur Visumbeantragung werden nach Registrierung auf der Warteliste vergeben. Die Warteliste erreichen Sie über folgenden Link. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Antragsteller, die einen Termin zur Beantragung eines Visums zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland gebucht haben, werden zu gegebener Zeit von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) kontaktiert.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), dann sollten Sie sich mit IOM in Verbindung setzen:

Erbil, Italian Village 1
Villa no. B4 & B5
+964 66 211 1500
Email: info.fap.iq@iom.int

Bei einem Nachzug zu einem minderjährigen Kind in Deutschland sollte nach erfolgter Terminregistrierung auf die in Kürze eintretende Volljährigkeit gegenüber IOM hingewiesen werden. Eine Vorziehung der Terminvergabe wird sodann geprüft; eine bevorzugte Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzuges ist damit jedoch nicht verbunden.


Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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