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Merkblatt Visum Studium/Forschungsaufenthalt für Postgraduierte

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur mit vorheriger Terminbuchung erfolgen. Beachten Sie den gesonderten Link auf unserer Webseite.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (Bitte nicht heften)

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass (noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr gültig), sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visirung nicht möglich!
  • Visagebühr (75€ zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)

Weiterhin sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend

  • detaillierte Beschreibung des beabsichtigten Studien-/Forschungsvorhabens unter Nennung wissenschaftlicher Schlüsselbegriffe (Thesis-Vorschlag)
  • Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule oder eine Studienvormerkung https://www.hochschulkompass.de/home.html
  • Betreuungszusage des betreuenden Professors inkl. Angabe der Sprache, in der die Abschlussarbeit erstellt wird
  • Sprachnachweis oder Anmeldung zum Sprachkurs / Studienkolleg
  • Nachweis Ihrer Unterkunft in Deutschland (z. B. Mietvertrag, Studentenwohnheim, keine Booking.com oder Airbnb Reservierung!)

Nachweis eines Sperrkontos

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/nationale-visa/visa-schule-studium-sprachkurs/sperrkonto (DEU)

https://www.auswaertiges-amt.de/en/visa-service/visabestimmungen-node/sperrkonto-seite (ENG)

oder

eine Verpflichtungserklärung nach §§66-68 AufenthG (nicht älter als 6 Monate mit dem Aufenthaltszweck: Studium – die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers muss nachgewiesen sein)

  • Stipendienzusage
  • bei MOHESR-Stipendiaten: Freistellung der Universität / Ministeriumsschreiben
  • bei MOHESR-Stipendiaten: Verbalnote des Außenministeriums
  • bisherige Zeugnisse und Studienabschlüsse 
  • ein aussagekräftiges, selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in Deutsch oder Englisch zu den Gründen, die Sie bewegen, in Deutschland zu studieren. Insbesondere wenn der letzte Abschluss gleichwertig mit dem beabsichtigten Abschluss in Deutschland ist, wird hierzu zusätzlich eine ausführliche Begründung benötigt.
  • Nachweis über berufliche Tätigkeit und Werdegang im Irak inkl. Lebenslauf
  • Identitätskarte
  • Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.

Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.

  • sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
  • die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
  • das Visumsverfahren kann je nach Fall bis zu 3 Monaten und länger dauern


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