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Merkblatt Visum Arbeitsplatzsuche

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare (D-Visum)
  • 2 aktuelle biometrische Passfoto (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visierung nicht möglich!
  • Identitätskarte
  • Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
  • Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten für die
  • gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts
  • Visagebühr (75 €zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente vorzulegen

(Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung)


  • einen deutschen Hochschulabschluss oder
  • einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder
  • einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (hinsichtlich der Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit von Abschlüssen wird auf www.anabin.de verwiesen)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts für 6 Monate bzw. den beantragten Zeitraum
  • Nachweis Ihrer Unterkunft in Deutschland (z. B. Mietvertrag, keine Booking.com oder Airbnb Reservierung!)
  • Nachweis eines Sperrkontos. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/schulbesuch-studium-sprachkurs-in-deutschland/2230586

(DEU)

https://www.auswaertiges-amt.de/en/visa-service/buergerservice/faq/-/606850

(ENG)

oder

  • eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG (nicht älter als 6 Monate - die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers muss nachgewiesen sein)

Zusätzlich sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend

  • tabellarischer Lebenslauf insbesondere mit Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und Wendegang
  • aussagekräftiges, selbst verfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in Deutsch oder Englisch mit Angaben über:
  • zeitliche und inhaltliche Planung des Aufenthalts
  • Arbeitsbereiche, die für Sie von Interesse sind
  • Unternehmen, bei denen eine Bewerbung stattfinden soll
  • falls vorhanden: Nachweis über die Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz (Einladungen zu Bewerbungsgesprächen, Stellenanzeigen, o.ä.)
  • falls vorhanden: Bescheinigung des jetzigen Arbeitgebers
  • falls vorhanden: Nachweis über den bisherigen Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen und nicht mit Klammern verbunden (geheftet) sein dürfen.

Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.

  • Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos.
  • Die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig.
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