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Merkblatt Visum Familienzusammenführung

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur mit vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen.

Ein Visum zur Familienzusammenführung für Ehegatten kann erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beider Ehegatten beantragt werden.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (Bitte nicht heften)

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass, sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visierung nicht möglich!
  • Kopien des deutschen Reisepasses oder Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Ehegatten
  • Kopie der Meldebestätigung des in Deutschland lebenden Ehegatten
  • Visagebühr 75 € (zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)

Weiterhin sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend.

  • Heiratsurkunde mit Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums
  • Identitätskarte und Staatsangehörigkeitsausweis
  • Geburtsurkunde
  • Zivilregisterauszug
  • Familienregisterauszug
  • ggf. Vertretungsvollmacht des bei der Eheschließung vertretenen Ehegatten
  • ggf. Scheidungsurkunden aller Vorehen
  • ggf. Nachweis einfacher Sprachkenntnisse auf Niveau A1 (bei Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG oder Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen gem. § 30 AufenthG)
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes mit Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums, falls auch für dieses ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird
  • ggf. Einverständniserklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zum Visumantrag, falls die Familienzusammenführung für ein minderjähriges Kind beantragt wird oder Sorgerechtsbeschluss
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen und nicht mit Klammern verbunden (geheftet) sein dürfen.

Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.

  • sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
  • die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
  • das Visumverfahren kann bis zu 3 Monate und länger dauern
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