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Merkblatt Familienzusammenführung zum anerkannten Flüchtling
Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur mit vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen
- 2 unterschriebene und vollstädig ausgefülte Antragsformulare
- 2 aktuelle biometrische Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5), nicht äter als 6 Monate
- (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
- Reisepass, sowie 2 Kopien der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visirung nicht möglich!
- Visagebühr (75 €pro Erwachsener, 37,50€pro Kind zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
Weiterhin sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend.
- Heiratsurkunde mit Üerbeglaubigung des irakischen Außnministeriums
- Identitäskarte und Staatsangehöigkeitsausweis
- Geburtsurkunde
- Zivilregisterauszug
- Familienregisterauszug
- ggf. Vertretungsvollmacht des bei der Eheschließung vertretenen Ehegatten
- ggf. Scheidungsurkunden aller Vorehen / Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes mit Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums, falls auch für dieses ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird
- 2 Kopien des deutschen Reisepasses oder Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Ehegatten
- 2 Kopien der Meldebestäigung des in Deutschland lebenden Ehegatten
- 2 Kopien des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Flüchtlingsstatus des in Deutschland lebenden Ehegatten
- ggf. 2 Kopien der fristwahrenden Anzeige
- ggf. Einverständniserklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zum Visumantrag, falls die Familienzusammenführung für ein minderjähriges Kind beantragt wird oder Sorgerechtsbeschluss
- Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung
Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.
Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!
Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit Überbeglaubigung vom irakischen Außenministerium und jeweils zwei Kopien bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.
Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.
- sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
- die Visagebüren sind bei einer mölichen Ablehnung nicht erstattungsfäig
- das Visumverfahren kann auf Grund der notwendigen Beteiligung der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde bis zu 3 Monaten und länger dauern