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Merkblatt VisumBerufsausbildung gem. § 16 a (1) AufenthG
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- 2 unterschriebene und vollständig ausgefüllte Antragsformulare (D-Visum)
- 2 aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
- Reisepass sowie 2 Kopien der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visirung nicht möglich!
- Identitätskarte
- Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
- Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten für die ersten drei Monate des Aufenthalts
- Visagebühr (75 €zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente vorzulegen
(Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung)
- Nachweis über die berufliche Qualifizierung: (Schul-/Universitäts-) Abschlusszeugnisse / Arbeitszeugnisse mit vereidigter deutscher Übersetzung. Bei ausländischen Abschlusszeugnissen
- von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Original-Ausbildungsvertrag auf Deutsch, ggf. mit IHK-Anerkennung.
- Ausbildungsplan
- ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV
Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit mit dem Arbeitsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bereits direkt vorab zu beantragen; wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich Bearbeitungszeiten bei der Botschaft ggf. erheblich.
- Sprachnachweis auf dem Niveau B1
- Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Nachweis über die Sicherung des Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: Sie müssen nachweisen, dass Ihnen im Monat mindestens 939,00 Euro brutto oder 752,00 Euro netto zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie ein Gehalt, welches als Nachweis gelten kann. Sollte Ihr Ausbildungsgehalt geringer sein, können Sie die Differenz kompensieren, indem Sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,00 €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Bitte buchen Sie sich einen Termin zur Visumbeantragung online. Den Link zu unserem Terminbuchungssystem finden Sie auf unserer Homepage: www.bagdad.diplo.de
Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden
Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!
Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit zwei Kopien bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.
Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.
- Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos.
- Die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig.