Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt Visum für die Durchführung eines Sprachkurses (§16f AufenthG)
Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformular (D-Visum)
- 2 aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
- Reisepass sowie 1 Kopien der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa
- Identitätskarte
- Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
- Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts
- Visagebühr (75 € zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
- Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)
Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente vorzulegen
(Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung)
- Motivationsschreiben: Selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation für den geplanten Sprachkurs
- Anmeldebestätigung einer Sprachschule in Deutschland mit Angabe des Zeitraumes und des Ortes des Sprachkurses
- Nachweis über bereits vorhandene Sprachkenntnisse, z.B. durch Zertifikate des Goethe-Instituts
- Nachweis über sonstige bereits besuchte Sprachschulen und Sprachkurse
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts für 6 Monate bzw. den beantragten Zeitraum. Dies ist möglich durch:
- Den Nachweis eines Sperrkontos (monatlich mindestens 1091€ ). Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder
- Eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG (nicht älter als 6 Monate - die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers muss nachgewiesen sein)
Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).
Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden
Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!
Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen und nicht mit Klammern verbunden (geheftet) sein dürfen.
Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.
- sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
- die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
Kontakt:
Faxnummer: +4930181767071
E-mail: rk-visa@bagd.auswaertiges-amt.de