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Merkblatt Visum zur Wiedereinreise nach Ablauf oder Verlust des Aufenthaltstitels
Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich
Termine zur Beantragung eines Visums kann ausschließlich online über das Terminmanagement-System der Deutschen Botschaft Bagdad gebucht werden. Den Link finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Bagdad: https://irak.diplo.de/iq-ar/vertretungen/botschaft
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen
- unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare https://irak.diplo.de/iq-ar/vertretungen/botschaft
- 2 aktuelle biometrische Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
- Reisepass (noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr gültig), sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa
- Visagebühr (75 Euro zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
Weiterhin sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend
- Heiratsurkunde mit Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums
- Identitätskarte und Staatsangehörigkeitsausweis
- Geburtsurkunde
- Zivilregisterauszug
- Familienregisterauszug
- Verlust Anzeige der Polizei fürs Dokument
- ggf. Vertretungsvollmacht des bei der Eheschließung vertretenen Ehegatten
- ggf. Scheidungsurkunden aller Vorgehen
- ggf. Nachweis einfacher Sprachkenntnisse auf Niveau A1 (bei Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG oder Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen gem. § 30 AufenthG)
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes mit Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums, falls auch für dieses ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird
- ggf. Einverständniserklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zum Visumantrag, falls die Familienzusammenführung für ein minderjähriges Kind beantragt wird
- Nachweise zum Reiseverlauf, zum Beispiel: Flugtickets, Buchungsbestätigung, Einreisestempel im Pass
Kopie und Original der abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung (falls vorhanden)
gültige Krankenversicherung für Deutschland oder Reisekrankenversicherung für 3 Monate (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).
Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Deutschland
- Falls vorhanden: Arbeitgeberbescheinigung bzw. Ausbildungs- oder Studienbescheinigung aus Deutschland
- Für Minderjährige Kind: Antragsstellung durch den oder die Sorgeberechtigten oder Vollmacht der Sorgeberechtigten zur Antragsstellung und ggf. Nachweise des alleinigen Sorgerechts (z.B. bei Scheidung der Eltern)
- Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)
Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.
Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!
Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen und nicht mit Klammern verbunden (geheftet) sein dürfen.
Bemerkung:
Da die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland der Erteilung des Visums zustimmen muss, kann die Botschaft über die Dauer der Bearbeitung keine Auskunft geben. Sie können das Verfahren jedoch beschleunigen, indem Sie mit Ihrer Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und sie über Ihren Antrag in der Botschaft informieren.
Hinweis:
- sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
- die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
- das Visumsverfahren kann je nach Fall bis zu 3 Monaten und länger dauern
Kontakt:
Faxnummer: +4930181767071
E-mail: rk-visa@bagd.auswaertiges-amt.de
Internet www.bagdad.diplo.de