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Merkblatt Visum zur Eheschließung in Deutschland

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.Termine zur Beantragung eines Visums kann ausschließlich online über das Terminmanagement-System der Deutschen Botschaft Bagdad gebucht werden. Den Link finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Bagdad: https://irak.diplo.de/iq-ar/vertretungen/botschaft

Ein Visum zur Eheschließung kann erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beider Ehegatten beantragt werden.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare https://irak.diplo.de/iq-ar/vertretungen/botschaft
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass, sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa
  • Kopie des deutschen Reisepasses oder Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Ehegatten
  • Visagebühr (75,00 Euro zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weiterhin sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend.

  • Identitätskarte und Staatsangehörigkeitsausweis
  • Geburtsurkunde
  • Zivilregisterauszug
  • Vollständige Scheidungsurteile der letzten Ehen beider Ehegatten/Sterbeurkunden sofern zutreffen im Original
  • Anmeldung zur Eheschließung beim Deutschen Standesamt mit konkretem Termin zur Eheschließung (Form 11/121)
  • ggf. Nachweis einfacher Sprachkenntnisse auf Niveau A1 (bei Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG oder Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen gem. § 30 AufenthG)
  • Kopie der Meldebestätigung des in Deutschland lebenden Verlobten
  • Verpflichtungserklärung des in Deutschland lebenden Verlobten im Original
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.

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Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit eine Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.

Bemerkung:

Da die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland der Erteilung des Visums zustimmen muss, kann die Botschaft über die Dauer der Bearbeitung keine Auskunft geben. Sie können das Verfahren jedoch beschleunigen, indem Sie mit Ihrer Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und sie über Ihren Antrag in der Botschaft informieren.


Hinweis:

  • sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
  • die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
  • das Visumsverfahren kann je nach Fall bis zu 3 Monaten und länger dauern

Kontakt:

Faxnummer: +4930181767071

E-mail: rk-visa@bagd.auswaertiges-amt.de

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