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Merkblatt Visum für die Familienzusammenführung sonstiger Familienangehöriger(§ 36 AufenthG)

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen.


Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare (D-Visum)
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa
  • Identitätskarte
  • Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
  • Geburtsurkunde
  • Zivilregisterauszug
  • Familienregisterauszug
  • ggf. Scheidungsurkunden aller Vorehen
  • Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts
  • Visagebühr (75 € zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
  • Einladungsschreiben der Referenzperson mit Kopie, in welcher diese sich verpflichtet, alle Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen mit 2 Kopien;
  • eine Kopie der Datenseite des Reisepasses oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Verwandten sowie ggf. 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis;
  • Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis zu der Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, im Original mit 2 Kopien z.B. Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde, Gerichts- oder Verwaltungsbeschlüsse zur Vormundschaft.
  • Schreiben mit Begründung der außergewöhnlichen Härte sowie ausführliche und aktuelle Unterlagen, aus denen die Gründe hervorgehen, warum ein Nachzug zu den in Deutschland lebenden Verwandten erforderlich ist, z.B. aktuelle ärztliche Atteste, Bescheinigungen von Pflegeeinrichtungen, dem häuslichen Pflegedienst, Sozialbehörden etc. .
  • ggf. Einverständniserklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zum Visumantrag, falls die Familienzusammenführung für ein minderjähriges Kind beantragt wird oder Sorgerechtsbeschluss
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Wichtige Hinweise:

  • Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (außer Ehegatten, minderjährige Kinder und allein Sorgeberechtigte zu ihren minderjährigen Kindern) zum Nachzug zu Deutschen oder Drittstaatsangehörigen kann nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden (§ 36 AufenthG). Diese außergewöhnliche Härte kann in Fällen vorliegen, in denen ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes dringend angewiesen ist und sich diese Lebenshilfe
  • zumutbar (z.B. infolge einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit) nur in Deutschland
  • erbringen lässt. Umstände, die einen Härtefall begründen, müssen sich stets aus
  • individuellen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung,
  • Pflegebedürftigkeit, psychische Not).
  • Keinen Härtefall begründen z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhältnisse im Heimatstaat.
  • Auch bei einer Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung im Rahmen der außergewöhnlichen Härte ist in der Regel die persönliche Vorsprache der Antragsteller erforderlich, da bei Beantragung die biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfasst werden. Die Abnahme der Fingerabdrücke ist ausschließlich in der Visastelle der Auslandsvertretung möglich.
  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
  • Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
  • ID-Karten und Reisepass müssen nicht übersetzt werden.
  • Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen
  • Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden
  • Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos.
  • Die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig.

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen und nicht mit Klammern verbunden (geheftet) sein dürfen..

Bemerkung:

Da die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland der Erteilung des Visums zustimmen muss, kann die Botschaft über die Dauer der Bearbeitung keine Auskunft geben. Sie können das Verfahren jedoch beschleunigen, indem Sie mit Ihrer Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und sie über Ihren Antrag in der Botschaft informieren.


Hinweis:

  • sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
  • die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
  • das Visumsverfahren kann je nach Fall bis zu 3 Monaten und länger dauern

Kontakt:


Faxnummer: +4930181767071

E-mail: rk-visa@bagd.auswaertiges-amt.de

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