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Merkblatt Visum Flughafentransit
Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur mit vorheriger Terminbuchung erfolgen. Beachten Sie den gesonderten Link auf unserer Webseite.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen
- 1 unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformular
- 2 aktuelle biometrische Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
- Reisepass (noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr gültig), sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visirung nicht möglich!
- Visagebühr (90 € zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
Weiterhin sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend
- Nachweis einer Flugreservierung für Hin- und Rückflug
- Gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis des Ziellandes
- Irakische Identitätskarte
- Irakischer Staatsangehörigkeitsnachweis
- Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
- Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)
Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.
Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!
Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit jeweils einer Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen. Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen. Ein Visum zum Flughafentransit berechtigt lediglich zum Aufenthalt in einem internationalen Flughafen-Transitbereich. Diese sind nur an den deutschen Flughäfen in Frankfurt a.M., München und zu bestimmten Zeiten Hamburg vorhanden. Bei Transit über jeden anderen deutschen Flughafen ist die Beantragung eines Schengenvisums erforderlich, da eine Einreise in den Schengenraum erfolgt.
- sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
- die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
- das Visumverfahren dauert mind. 3 Tage