Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt​​​​​​​

03.11.2019 - Artikel
Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen © colourbox.de

Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwandungsgesetz, dass zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, werden nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen erweitert und in vielen Fällen das Visumverfahren vereinfacht.

Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen treten ab November 2023 sukzessive in Kraft. Hier finden Sie einen ersten Überblick über die bevorstehenden Neuerungen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Bevor sie ihr - Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessierte eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch die zuständigen Stellen in Deutschland. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

Weitere Informationen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Einreise von Fachkräften

Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Make it in Germany

nach oben