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Merkblatt Visum Geschäfts-/Dienstreise

27.02.2022 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Antragstellung kann nur mit vorheriger Terminbuchung erfolgen. Die gebührenfreie Buchung können Sie selbst vornehmen. Beachten Sie den gesonderten Link auf unserer Webseite.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Schengen-Visumantrag
  • aktuelle biometrische Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5) mit hellem Hintergrund, nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel, siehe Website der Botschaft)
  • Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten nach der geplanten Rückkehr: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visirung nicht möglich!
  • Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa, ggf. frühere Reisepässe und Kopien früherer Visa aus Schengenstaaten, Großbritannien, USA, Kanada
  • Visagebühr in Höhe von 80 € zahlbar in bar in USD bei Antragstellung
  • Irakische Identitäskarte und irakischen Staatsangehöigkeitsnachweis
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente im Original mit einer lesbaren Kopie (Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung) vorzulegen

  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den beantragten Aufenthaltszeitraum (gültig für alle Länder im Schengenraum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
  • Flugreservierung einschließlich Rückflug.
  • Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung oder Nachweis einer anderweitigen Unterkunft, ggf. Firmenunterkunft oder Privatunterkunft)

I. Nachweise zum Reisezweck

  • Original der Einladung des Geschäftspartners aus Deutschland mit Angaben zum Reisezeitraum, Reisezweck sowie zur Finanzierung der Reise.
  • Nachweis der Geschäftskontakte zum einladenden Unternehmen (Rechnungen, vormalige Treffen, vorangegangene Korrespondenz etc.)
  • Bei Messebesuch: Eintrittsticket für den geplanten Messebesuch und Einladung eines Ausstellers oder Ausstellerausweis

II. Nachweise zur beruflichen/wirtschaftlichen Verwurzelung

  • Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, mit der der Reisezweck u. die Funktion des Mitarbeiters bestätigt wird (inkl. aktueller Firmenregisterauszug des Arbeitgebers
  • bei Selbstständigen aktuelles Firmenregister seiner Firma
  • Nachweis von Immobilien- oder Grundbesitz

III. Nachweise zur familiären Verwurzelung, soweit zutreffend

  • Heiratsurkunde
  • Familienregisterauszug
  • Kopien der Reisepässe von Ehegatten und Kindern oder Geburtsurkunde/Personalausweis/Identitätskarte

IV. Nachweise zur Finanzierung der Reise

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den geplanten Aufenthalt z. B. unterzeichnete und abgestempelte Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Gehaltszettel der letzten drei Monate
  • Verpflichtung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz des Einladers, (Wortlaut: „Fa. … verpflichtet sich gem. §§ 66-68 AufenthG für alle im Zusammenhang mit dem Besuch von … entstehenden Kosten aufzukommen. Dies schließt evtl. notwendige Erstattung öffentlicher Leistungen und Rückführung in das Heimatland ein.“)

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.

Achtung!

Die Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden müssen.

  •  die Visagebüren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
  •  das Visumsverfahren dauert mind. 10 Arbeitstage
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