Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Visum Besuchsreise

27.02.2022 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Antragstellung kann nur mit vorheriger Terminbuchung erfolgen. Die gebührenfreie Buchung können Sie selbst vornehmen. Beachten Sie den gesonderten Link auf unserer Webseite.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Schengen-Visumantrag
  • aktuelle biometrische Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5) mit hellem Hintergrund, nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel, siehe Website der Botschaft)
  • Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten nach der geplanten Rückkehr: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visirung nicht möglich!
  • Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa, ggf. frühere Reisepässe und Kopien früherer Visa aus Schengenstaaten, Großbritannien, USA, Kanada
  • Visagebühr in Höhe von 80 € zahlbar in bar in USD bei Antragstellung
  • Irakische Identitäskarte und irakischen Staatsangehöigkeitsnachweis
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente im Original mit einer lesbaren Kopie (Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung) vorzulegen

  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den beantragten Aufenthaltszeitraum (gültig für alle Länder im Schengenraum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
  • Flugreservierung einschließlich Rückflug.
  • Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung oder Nachweis einer anderweitigen Unterkunft oder Privatunterkunft)

I. Nachweise zum Reisezweck

  • schriftliche Einladung des Gastgebers aus Deutschland mit Angaben zu Grund und Dauer des Aufenthalts und Wohnsitzbescheinigung (z.B. Kopie Personalausweis)
  • bei Einladung des Ehepartners: Heiratsurkunde
  • bei Einladung der Eltern: Geburtsurkunde der einladenden Person
  • bei Einladung von Minderjährigen: Geburtsurkunde der einladenden Person

II. Nachweise zur beruflichen/wirtschaftlichen Verwurzelung

  • Eigentumsnachweise (Grund- u. Immobilienbesitz),
  • Arbeitsbescheinigung/ Beschäftigungsnachweis oder Studienbescheinigung

III. Nachweise zur familiären Verwurzelung, soweit zutreffend

  • Heiratsurkunde
  • Familienregisterauszug
  • Kopien der Reisepässe von Ehegatten und Kindern oder Geburtsurkunde/Personalausweis/Identitätskarte

IV. Nachweise zur Finanzierung der Reise

  • Eigenfinanzierung durch den Antragsteller (z.B. Auszüge der letzten sechs Monate aus Gehaltskonto - unterzeichnet und abgestempelt durch die Bank oder Gehaltszettel der letzten drei Monate oder Nachweis Rentenzahlung)

oder

  • Verpflichtung zur Übernahme der Reise und Aufenthaltskosten durch den Einlader gem. §§ 66-68 AufenthG durch formelle Verpflichtungserklärung (Original)
  • Minderjährige: Original einer notariell beglaubigten Einverständniserklärung der/des nicht anwesenden Sorgeberechtigten

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.

Achtung!

Die Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden müssen.

  •  die Visagebüren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
  •  das Visumsverfahren dauert mind. 10 Arbeitstage
nach oben