Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt Familienzusammenführung zum anerkannten Flüchtling

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur mit vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (Bitte nicht heften):

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare
  • aktuelles biometrisches Passfoto in Farbe (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass, sowie 1 Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visierung nicht möglich!
  • Visagebühr (ca. 100$ zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)

Weiterhin sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich, sofern zutreffend.

  • Heiratsurkunde mit Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums
  • Identitätskarte und Staatsangehörigkeitsausweis
  • Geburtsurkunde
  • Zivilregisterauszug
  • Familienregisterauszug
  • ggf. Vertretungsvollmacht des bei der Eheschließung vertretenen Ehegatten
  • ggf. Scheidungsurkunden aller Vorehen / Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes mit Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums, falls auch für dieses ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird
  • 1 Kopie des deutschen Reisepasses oder Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Ehegatten
  • 1 Kopie der Meldebestätigung des in Deutschland lebenden Ehegatten
  • 1 Kopie des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Flüchtlingsstatus des in Deutschland lebenden Ehegatten
  • ggf. 1 Kopie der fristwahrenden Anzeige
  • ggf. Einverständniserklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zum Visumantrag, falls die Familienzusammenführung für ein minderjähriges Kind beantragt wird oder Sorgerechtsbeschluss
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden.

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit Überbeglaubigung vom irakischen Außenministerium und jeweils eine Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.

Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.

  • sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos
  • die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig
  • das Visumverfahren kann auf Grund der notwendigen Beteiligung der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde bis zu 3 Monaten und länger dauern
nach oben