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Merkblatt Visum § 16 d AufenthGMaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

26.02.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft erfolgen.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare (D-Visum)
  • aktuelles biometrisches Passfotos (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass sowie eine Kopie der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visierung nicht möglich!
  • Identitätskarte
  • Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
  • Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten für die ersten drei Monate des Aufenthalts
  • Nachweis Ihrer Unterkunft in Deutschland (z. B. Mietvertrag, keine Booking.com oder Airbnb Reservierung!)
  • Visagebühr (75 € zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente vorzulegen

(Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung)

  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit Zusatzblatt A im Original und eine Kopie
  • Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung, im Original und mit eine Kopie. Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de .
  • falls im Defizitbescheid vorgesehen:

    Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse im Original mit eine Kopie

  • falls im Defizitbescheid vorgesehen:
    Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Original mit eine Kopie
  • falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr im Original mit einer Kopie
  • Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, und Nachweis des Abschlusses im Original und mit einer Kopie
  • Nachweis bereits vorhandener Deutschsprachkenntnisse im Original und eine Kopie (in der Regel mind. A2, in Pflege- und Gesundheitsberufen mind. B1).
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz spätestens bei Abholung des Visums vorzulegen.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel:
    Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mind. 882€ netto/ 1160 € brutto zur Verfügung stehen, wenn eine Entlohnung oder Vergütung durch die Ausbildungsstelle erfolgt. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Falls nicht sofort nach Einreise ein Gehalt bezogen wird oder dieses unter 882 € netto pro Monat liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto. Im Falle der Selbstfinanzierung müssen pro Antragsteller monatlich mind. 1027 € netto zur Verfügung stehen.
  • Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg.
  • Reisekrankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.

Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.

  • Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos.
  • Die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig.
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