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Merkblatt Visum Berufsausbildung gem. § 16 a (1) AufenthG

26.02.2024 - Artikel

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (Bitte nicht heften):​​​​​​​

  • unterschriebenes und vollständig ausgefülltes Antragsformulare (D-Visum)
  • aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5), nicht älter als 6 Monate (bitte beachten Sie dabei die Vorgaben der Fotomustertafel)
  • Reisepass sowie eine Kopien der Seite 2 des Passes und eventueller Schengenvisa: ACHTUNG! Reisepass muss unterschrieben sein, ansonsten ist eine Visierung nicht möglich!
  • Identitätskarte
  • Identitätskarte und Reisepass (wenn vorhanden) des Ehepartners und der Kinder
  • Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten für die ersten drei Monate des Aufenthalts
  • Nachweis Ihrer Unterkunft in Deutschland (z. B. Mietvertrag, keine Booking.com oder Airbnb Reservierung!)
  • Visagebühr (75 €zahlbar in bar in USD bei Antragstellung)
  • Irakische Wohnkarte (Bitaqet Al Sakan)

Weiterhin sind folgende Unterlagen und Dokumente vorzulegen

(Dokumente in arabischer Sprache mit einer deutschen oder englischen Übersetzung)

  • Nachweis über die berufliche Qualifizierung: (Schul-/Universitäts-) Abschlusszeugnisse / Arbeitszeugnisse mit vereidigter deutscher Übersetzung. Bei ausländischen Abschlusszeugnissen
  • von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Original-Ausbildungsvertrag auf Deutsch mit IHK-Anerkennung.
  • Ausbildungsplan
  • ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV

    Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit mit dem Arbeitsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bereits direkt vorab zu beantragen; wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich Bearbeitungszeiten bei der Botschaft erheblich.

  • Sprachnachweis auf dem Niveau B1
  • Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Nachweis über die Sicherung des Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein: Sie müssen nachweisen, dass Ihnen im Monat mindestens 939,00 Euro brutto oder 752,00 Euro netto zur Verfügung stehen. Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung, kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Bei einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten Sie ein Gehalt, welches als Nachweis gelten kann. Sollte Ihr Ausbildungsgehalt geringer sein, können Sie die Differenz kompensieren, indem Sie ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung zusätzlich vorweisen.
  • Krankenversicherung „incoming“ aus Deutschland oder anderer Nachweis einer deutschen Krankenversicherung (erst bei Erteilung des Visums vorlegen).

Bitte buchen Sie sich einen Termin zur Visumbeantragung online. Den Link zu unserem Terminbuchungssystem finden Sie auf unserer Homepage: www.bagdad.diplo.de

Weitere Unterlagen können im Einzelfall zusätzlich verlangt werden

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

Alle vorstehenden Unterlagen sind in der oben genannten Reihenfolge im Original mit eine Kopie bei der Antragstellung vorzulegen. Beachten Sie, dass alle arabischen Dokumente mit einer englischen oder deutschen Übersetzung eingereicht werden müssen.

Unvollständige Anträge bzw. Antragsformulare werden nicht angenommen.

  • Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf die anfallenden Visagebühren, für die Sie eine Quittung erhalten, kostenlos.
  • Die Visagebühren sind bei einer möglichen Ablehnung nicht erstattungsfähig.
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