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Visa für kurze Aufenthalte (bis 90 Tage)
Urlaub, Geschäftsreisen, medizinische Behandlung und Familienbesuche („Schengen-Visum“)
Mit einem „Schengen-Visum“ dürfen Sie für bis zu 90 Tage je Halbjahr nach Deutschland und in die „Schengenländer“ reisen.
Wichtige Information für alle Schengen-Visa-Anträge
Ab sofort können wir im Rahmen von Schengen-Visa-Anträgen keine irakischen Krankenversicherungen mehr akzeptieren.
Um einen reibungslosen Antrag auf ein Schengen-Visum zu gewährleisten, müssen Antragsteller eine deutsche oder europäische Krankenversicherung vorweisen, die den Schengen-Anforderungen entspricht.
Anerkannte Versicherungsanbieter (nicht abschließend):
- Allianz Travel
- HanseMerkur
- AXA Assistance
- Europ Assistance
- DR-WALTER
- ADAC Reiseversicherung
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Krankenversicherung für Schengen-Visa:
- Die Versicherung muss alle Schengen-Länder abdecken.
- Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten.
- Der Mindestdeckungsschutz muss 30.000 Euro betragen.
- Die Versicherung muss medizinische Notfälle und Rückführungen im Todesfall beinhalten.
- Die Versicherungspolice muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Derzeit überprüfen wir, welche irakischen Versicherungsanbieter wir in welchem Umfang akzeptieren können. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze folgen.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.