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Bekanntmachung zur Bundestagswahl für im Irak lebende Deutsche

17.11.2024 - Artikel

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Interessenten wird empfohlen, diesen Antrag möglichst rasch zu stellen.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen finden sich auf der folgenden Internetseite: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html

Nutzung des amtlichen Kurierwegs

Für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und für Wahlbriefe kann ausnahmsweise der Kurierweg über das Auswärtige Amt mitbenutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auf dem amtlichen Kurierweg nur alle zwei Wochen Post nach Berlin übersandt wird und dieser Weg oftmals nicht schneller ist als die Nutzung eines internationalen Versanddienstleisters.

Wenn Sie sich entscheiden, den amtlichen Kurierweg zu nutzen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Kreuzen Sie im Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis unter Nr. 11 das zweite Kästchen an und geben Sie die folgende Adresse an:

Auswärtiges Amt

Botschaft Bagdad / Generalkonsulat Erbil (je nachdem, wo Sie wohnhaft sind)

Kurstr. 36

10117 Berlin

Senden Sie Ihren an das zuständige Wahlamt in Deutschland gerichteten Brief (20 g, vorab mit 0,85 € frankiert, deutsche Briefmarke!) umgehend an die Botschaft Bagdad/ das Generalkonsulat Erbil bzw. geben Sie den Brief persönlich bei der Botschaft/ beim Generalkonsulat ab:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Mahala 609, Street 3

House Nr. 53

Baghdad-Hay Al-Mansour

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Kirkuk Road, Azadi, opp. Salahaddin University
Erbil

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis dem zuständigen Wahlamt in Deutschland rechtzeitig vor der Wahl vorliegen muss.

Sobald Ihre beantragten Wahlunterlagen bei der Botschaft/dem Generalkonsulat eingehen, werden Sie von der Botschaft/dem Generalkonsulat unterrichtet – geben Sie dafür bitte unbedingt Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Schreiben an die Botschaft/an das Generalkonsulat an. Sie können die Wahlunterlagen ausschließlich persönlich abholen; ein Versand ist nicht möglich.

Zur Rückübersendung der Wahlunterlagen gelten dieselben Adressen wie oben angeführt. Der Wahlbrief selbst muss nicht frankiert werden. Die Wahlbriefe müssen voraussichtlich bis Anfang Februar 2025 bei der Botschaft/dem Generalkonsulat eingegangen sein, um eine rechtzeitige Übersendung nach Berlin sicherzustellen.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten. Es steht Wahlberechtigten frei, sich für die Korrespondenz mit Wahlämtern selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.

Bagdad/Erbil, 13. November 2024

Botschaft Bagdad

Generalkonsulat Erbil

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